Freistellung von Einkünften aus Erwerbstätigkeit

Beziehen Sie Sozialleistungen von der Gemeinde? Nehmen Sie eine Teilzeitstelle an? Dann dürfen Sie möglicherweise einen Teil Ihres Einkommens zusätzlich zu Ihren Sozialleistungen behalten. Dies wird als „Freistellung von Arbeitseinkünften“ bezeichnet.

Wie lange dauert die Auszahlung der Einnahmen? Und wie hoch ist der Betrag?

Sehen Sie sich unten an, was für Ihre Situation gilt.

Die Freistellung beträgt 6 Monate. Die Freistellung beläuft sich auf 25% Ihres Einkommens und beträgt maximal:

  • 289,00 € netto pro Monat bei Bezug von Sozialhilfe.
  • 448,90 € brutto pro Monat bei Bezug von IOAW- oder IOAZ-Leistungen.

Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer Lebensgemeinschaft? Und sind Sie und Ihr Partner beide berufstätig? Dann können Sie beide eine Freistellung erhalten.

Die Freistellung beträgt 6 Monate. Die Freistellung beläuft sich auf 25% Ihres Einkommens und beträgt maximal:

  • 289,00 € netto pro Monat bei Bezug von Sozialhilfe.
  • 448,90 € brutto pro Monat bei Bezug von IOAW- oder IOAZ-Leistungen.

Anschließend folgt eine zusätzliche Freistellung für maximal 30 aufeinanderfolgende Monate. Die Freistellung beträgt 12,51 TP4T Ihres Einkommens und beläuft sich auf maximal:

  • 182,73 € netto pro Monat bei Bezug von Sozialhilfe.
  • 280,95 € brutto pro Monat bei Bezug von IOAW- oder IOAZ-Leistungen.

Der Freibetrag beträgt 15% Ihres Einkommens und ist begrenzt auf:

  • 182,73 € netto pro Monat bei Bezug von Sozialhilfe.
  • 280,95 € brutto pro Monat bei Bezug von IOAW- oder IOAZ-Leistungen.

Diese Freistellung gilt auf unbestimmte Zeit, solange Sie aus medizinischen Gründen in Ihrer Arbeitszeit eingeschränkt sind und eine Zusatzleistung beziehen.

Der Freibetrag beträgt 15% Ihres Einkommens und ist begrenzt auf:

  • 182,73 € netto pro Monat bei Bezug von Sozialhilfe.
  • 285,20 € brutto pro Monat bei Bezug von IOAW- oder IOAZ-Leistungen.

Diese Freistellung gilt für mindestens 12 Monate. Danach kann die Freistellung verlängert werden, wenn es aufgrund persönlicher Umstände nicht möglich ist, mehr Stunden zu arbeiten.

Für wen ist eine Einkommensfreistellung nicht möglich?

Beantragen Sie eine Sozialleistung und erzielen Sie bereits Einkünfte aus Erwerbstätigkeit? Dann wird Ihnen zu Beginn des Leistungsbezugs kein Einkommensfreibetrag gewährt.

Durch die Freisetzung von Einnahmen erhöht sich Ihr Einkommen

Dies kann Auswirkungen haben auf:

  • die Zuschläge der Steuerbehörde.
  • Erlass der Gemeindesteuern (Tribuut).

Die Freigabe hat fast immer Vorteile für Sie. Es ist ratsam, eine Probeberechnung durchzuführen. So können Sie einschätzen, welche Auswirkungen die Freigabe für Sie hat. Die Probeberechnung erstellen Sie www.toeslagen.nl.

Teilen Sie dem Finanzamt stets Ihr neues Einkommen mit.

So vermeiden Sie, dass Sie Geld zurückzahlen müssen.

Benötigen Sie Hilfe bei einer Probeberechnung oder bei der Meldung geänderter Einkünfte? 
Die Sozialberater von Stimenz helfen Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen finden Sie unter www.stimenz.nl/apeldoorn.

Die Gemeinde Apeldoorn übernimmt auch Aufgaben für die Gemeinden Epe und Brummen.

Sind Sie Einwohner der Gemeinde Epe oder Brummen und benötigen Sie Hilfe?
Dann wenden Sie sich bitte an:

Haben Sie Fragen zur Einkommensfreistellung?

Rufen Sie bitte Ihren Ansprechpartner bei Ihrer Gemeinde unter der Telefonnummer 14 055 oder Ihren Ansprechpartner bei Lucrato unter der Telefonnummer 055 5492500 an.