Für wen ist eine Einkommensfreistellung nicht möglich?
Beantragen Sie eine Sozialleistung und erzielen Sie bereits Einkünfte aus Erwerbstätigkeit? Dann wird Ihnen zu Beginn des Leistungsbezugs kein Einkommensfreibetrag gewährt.
Durch die Freisetzung von Einnahmen erhöht sich Ihr Einkommen
Dies kann Auswirkungen haben auf:
- die Zuschläge der Steuerbehörde.
- Erlass der Gemeindesteuern (Tribuut).
Die Freigabe hat fast immer Vorteile für Sie. Es ist ratsam, eine Probeberechnung durchzuführen. So können Sie einschätzen, welche Auswirkungen die Freigabe für Sie hat. Die Probeberechnung erstellen Sie www.toeslagen.nl.
Teilen Sie dem Finanzamt stets Ihr neues Einkommen mit.
So vermeiden Sie, dass Sie Geld zurückzahlen müssen.
Benötigen Sie Hilfe bei einer Probeberechnung oder bei der Meldung geänderter Einkünfte?
Die Sozialberater von Stimenz helfen Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen finden Sie unter www.stimenz.nl/apeldoorn.