Meldung zur brandsicheren Nutzung an sonstigen Orten

Wenn Sie eine Veranstaltung an einem Ort organisieren, der kein Gebäude ist, gelten besondere Vorschriften. In diesem Fall findet der Beschluss über den brandsicheren Gebrauch und die Ersthilfe an sonstigen Orten (im Folgenden: BBGBOP) Anwendung. Dies gilt beispielsweise für eine Veranstaltung auf einem Campingplatz, für ein Zeltlager oder für die Errichtung einer temporären Konstruktion wie eines Zeltes, einer Bühne oder einer Tribüne im Rahmen einer privaten (Garten-)Feier oder einer Jubiläumsfeier. Sie müssen stets die Vorschriften des Erlasses einhalten. In bestimmten Fällen müssen Sie zudem eine Nutzungsanzeige einreichen.

 
Kosten

Die Einreichung eines Antrags ist kostenlos.

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Wenn Sie eine Veranstaltung im Freien oder in einer temporären Konstruktion oder einem provisorischen Aufenthaltsraum (wie z. B. einem Zelt, einem Zeltlager, einer Tribüne oder einer Bühne) organisieren, gelten grundlegende Brandschutzvorschriften. Diese Vorschriften finden Sie im Beschluss des BGBOP. In bestimmten Fällen müssen Sie für die Tätigkeit eine Meldung einreichen.

Vorgeschrieben bei der Nutzung oder Inbetriebnahme eines Ortes mit:

  • Aufenthaltsraum für mehr als 150 Personen;
  • Aufenthaltsraum für mehr als 10 Personen, in dem gewerblich oder im Rahmen der Pflege eine Übernachtungsmöglichkeit angeboten wird;
  • Aufenthaltsraum für mehr als 10 Personen, in dem folgende Personen betreut werden:
  1. Personen unter 12 Jahren;
  2. Körperlich oder geistig behinderte Menschen
  • Gleichwertige Lösung auf der Grundlage der Kapitel 3 bis 5 des BBGBOP

Eine Meldung gemäß dem BGBOP-Beschluss kann durch das Online-Ausfüllen des Meldeformulars „Brandschutz und Ersthilfe an sonstigen Orten“ erfolgen. Dieses Meldeformular finden Sie unter dem oben angezeigten orangefarbenen Button.

Die Meldung muss mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Meldung wird hiermit akzeptiert. Sollte sich nach Prüfung herausstellen, dass zusätzliche Auflagen zur Verhütung, Eindämmung und Bekämpfung von Bränden, Brandgefahren und Brandunfällen erforderlich sind, erhalten Sie hierzu eine ergänzende Mitteilung.

Wenn Sie eine Meldung einreichen, müssen Sie außerdem folgende Anlagen beifügen:

  1. Eine Lagezeichnung mit Nordpfeil.
  2. Eine Grundrisszeichnung im Maßstab oder mit Maßangaben, auf der vorhandene Objekte mit einer Fläche von mehr als 25 m² eingezeichnet sind.
  3. Bei einer Anlage mit einem Aufenthaltsraum (z. B. Veranstaltungszelt, Tribüne), der für mehr als 150 Personen gleichzeitig vorgesehen ist, muss die maximale Belegungszahl dieses Aufenthaltsraums angegeben werden. Der Grundriss enthält für jeden Aufenthaltsraum:
    a. die für Personen verfügbare Fläche;
    b. den Verwendungszweck;
    c. die Aufstellung von Ausstellungsgegenständen (wie Stände, Verkaufsstände, Regale, Bühnen und ähnliche Einrichtungselemente);
    d. die Angabe des Ortes (sofern vorhanden) von:

    1. feuer- und rauchhemmende Trennkonstruktionen;
    2. Fluchtwege;
    3. Drehrichtung von Durchgängen im Sinne von Artikel 4.16;
    4. Notausgänge mit Angabe ihrer Breite;
    5. Fluchtwegkennzeichnungen im Sinne von Artikel 4.15;
    6. Notbeleuchtung im Sinne von Artikel 4.3;
    7. Feuerlöschvorrichtungen im Sinne von Artikel 4.20 sowie
    8. Feuerwehrzugang im Sinne von Artikel 4.24.
      Die Bezeichnungen entsprechen der Norm NEN 1413, sofern diese Norm dies vorsieht.

Eine Meldung zur brandsicheren Nutzung ist kostenlos.