Das Fachteam der Gemeinde prüft, ob der Antrag die Kriterien der Regelung erfüllt, und bereitet den Bescheid vor. Der Bürgermeister und die Beigeordneten entscheiden über die Bewilligung des Antrags. Das Förderungsamt versendet den Bewilligungsbescheid. Das Förderungsamt der Gemeinde zahlt den vereinbarten Vorschussbetrag (in Raten) aus.
Bibob-Gesetz
Ihr Antrag wird anhand des Bibob-Gesetzes geprüft, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Förderbescheid (unter anderem) zur Begehung von Straftaten genutzt wird. Für die Prüfung gemäß dem Bibob-Gesetz füllen Sie bitte ein separates Antragsformular aus. Dieses Formular erhalten Sie von der Gemeinde und finden es außerdem auf der BIBO-Seite.
Einsatz und Berichterstattung
- Der Antragsteller führt den ersten Teil des vereinbarten Auftrags durch. Und legt (soweit möglich) den Zwischenbericht online vor.
- Der Antragsteller führt den Rest des vereinbarten Auftrags aus. Und reicht den Bericht (so weit wie möglich) online ein.
Feststellung und Auszahlung
Ihr Zuschuss muss festgesetzt werden. Nach der Festsetzung kann der Zuschuss ausgezahlt oder verrechnet werden.
- Der Antragsteller muss (so weit wie möglich) einen Feststellungsantrag online einreichen. Die Förderregelung sieht in der Regel im Voraus festgelegte Termine vor.
- Der Antragsteller kann gegebenenfalls einen Antrag auf Aufschub stellen.
- Der Rat beschließt über die Festsetzung des Zuschusses.
- Die Fördermittelstelle versendet den Feststellungsbescheid oder die Absichtserklärung zur Herabsetzung des Feststellungsbetrags.
- Die Finanzabteilung der Gemeinde zahlt den vereinbarten Restbetrag (in Raten) aus oder fordert die Rückzahlung eines Teils des Vorschusses.
Bei geringeren Förderbeträgen kann die Bewilligung gleichzeitig als Feststellungsbescheid gelten. In diesem Fall muss der Antragsteller also keinen Förderantrag und keinen Feststellungsbescheid beantragen. Dies ist für jede Förderart gesondert angegeben. Oft hängt dies von der Höhe des beantragten Betrags ab.
Rechenschaft ablegen, ändern oder aufschieben
Haben Sie einen Zuschuss beantragt und möchten Sie darüber Rechenschaft ablegen? Oder möchten Sie etwas ändern oder einen Aufschub beantragen?
Dann können Sie das online erledigen, indem Sie Ihre Fördermittel online ändern.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich sicher sein, dass mein Antrag bei euch eingegangen ist?
Sie erhalten per E-Mail eine automatische Empfangsbestätigung. Das bedeutet, dass wir Ihren Antrag erhalten haben. In der Bestätigung ist Ihre Aktennummer angegeben.
Kann ich einen Antrag auch per E-Mail stellen?
Seit 2018 nutzen wir Online-Antragsformulare. Sollten Sie auf diesem Weg nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Förderungsstelle unter subsidiebureau@apeldoorn.nl oder telefonisch unter 14 055.
Meine Organisation ist bereits registriert, aber ich habe noch keine Zugangsdaten.
Der Administrator in Ihrer Organisation kann Sie als Ansprechpartner im digitalen Portal hinzufügen. Sie erhalten dann Ihre eigenen Zugangsdaten. Ist Ihnen nicht klar, wer der Administrator ist? Dann wenden Sie sich bitte unter der Nummer 14 055 an die Gemeinde oder über das Kontaktformular.
Ich kann meinen Anhang nicht hochladen
Das technische Team der Gemeinde Apeldoorn hilft Ihnen beim Hochladen des Antragsformulars. Wenden Sie sich dazu bitte an Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Mein Anhang ist größer als 32 MB? Wie kann ich ihn übermitteln?
Teilen Sie Ihr Dokument in mehrere Teile auf, die jeweils weniger als 32 MB groß sind, und fügen Sie alle (Teil-)Dokumente Ihrem Antrag bei. Sie können sich auch per E-Mail an das Förderungsbüro wenden unter subsidiebureau@apeldoorn.nl oder telefonisch unter 14 055. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Für eine Antwort auf Ihre inhaltliche Frage zur Förderung verweisen wir Sie auf unsere Website mit Informationen zu Fördermitteln. Sollten Sie dort keine Antwort finden, können Sie sich per E-Mail an die Förderungsstelle wenden unter subsidiebureau@apeldoorn.nl oder telefonisch unter 14 055.
Ich kann das neue Formular auf MijnApeldoorn.nl nicht finden.
Ein neues Formular finden Sie auf der Webseite, die sich mit der jeweiligen Förderregelung befasst. Zuvor eingereichte Formulare und noch nicht abgeschlossene Anträge finden Sie – nach dem Einloggen – auf Ihrer eigenen Unternehmensseite. Diese sind unter der Rubrik “Ihre Angelegenheiten” aufgeführt.