Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu? Sie können einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten beantragen, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
Sie haben keinen Anspruch auf eine Erstattung der Kinderbetreuungskosten.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Erstattung der Kinderbetreuungskosten aufgrund einer sozialmedizinischen Indikation.