Der Stadtrat hat am 13. Mai 2025 den Aktionsplan Lärm Apeldoorn 2024–2028 verabschiedet.
Der Stadtrat hat am 13. Mai 2025 den Aktionsplan Lärm Apeldoorn 2024–2028 verabschiedet.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung und Festlegung von Lärmbelastungskarten ist in der Richtlinie über Umgebungslärm (2002/49/EG) und im Umweltgesetz (Artikel 3.6 des Umweltgesetzes) verankert. Nach dem Umweltgesetz ist der Aktionsplan ein verbindliches Programm und gilt als konkrete Umsetzung der Umweltvision. Der Aktionsplan beschreibt die Strategie zur Begrenzung des Umgebungslärms und die geplanten Maßnahmen. Ziel ist es, die Zahl der Betroffenen, der stark Betroffenen und derjenigen mit Schlafstörungen zu verringern. Dadurch wird die Gesundheitsqualität verbessert. Die im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen zielen auf relevante Lärmquellen innerhalb der Gemeindegrenzen von Apeldoorn ab. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermeidung und Begrenzung von Verkehrslärm auf kommunalen Straßen.
Der Aktionsplan Lärm Apeldoorn 2024–2028 tritt am 13. Mai 2025 in Kraft. Gegen den verabschiedeten Leitfaden kann weder Widerspruch noch Berufung eingelegt werden.
Den Aktionsplan ansehen (PDF, 1,1 MB)
Sehen Sie sich die Anhänge des Aktionsplans an (PDF, 1,7 MB)