Welche Regelungen gibt es für die Instandhaltung und Erhaltung meines Denkmals?
Als Eigentümer eines kommunalen oder staatlichen Denkmals können Sie einen Denkmalschutzzuschuss für Instandhaltungs- und Erhaltungsarbeiten an Ihrem Gebäude beantragen. Auch grüne Kulturgüter, wie beispielsweise Friedhöfe, können für einen Zuschuss in Frage kommen.
- Meine Kirche oder mein Friedhof ist ein kommunales Denkmal: In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen kommunalen und einen provinzialen Zuschuss. Zuschussfähig sind ausschließlich die Kosten, die für die Erhaltung des Denkmals anfallen (insbesondere bautechnische Sanierungs- und Malerarbeiten). Sehen Sie sich die Seite an ‘Beantragung von Fördermitteln für Denkmäler’ Weitere Informationen.
- Meine Kirche oder mein Friedhof ist ein staatlich geschütztes Denkmal: Jedes Jahr können Sie vom 1. Februar bis einschließlich 31. März den Erhaltungszuschuss für staatlich geschützte Denkmäler beantragen, bei denen es sich nicht um Wohnhäuser handelt. Dazu gehören beispielsweise Kirchen, Mühlen oder Fabriken. Auf der Website der Regierung finden Sie weitere Informationen.
Welche Regelungen gibt es für die Umnutzung meiner Kirche?
- Der Staat hat eine Regelung zur Prüfung der Machbarkeit von Umnutzungen, Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Wind- und Wasserschutzmaßnahmen eingeführt. Die Einreichungsfrist läuft jährlich vom 1. Oktober bis einschließlich 30. November. Auf der Website der Regierung finden Sie weitere Informationen.
- Die Provinz verfügt über eine Regelung zur funktionalen Nutzung von Kulturerbe. Beabsichtigen Sie, denkmalgeschütztes Kulturerbe in Gelderland zu restaurieren, einer neuen Nutzung zuzuführen oder nachhaltiger zu gestalten? Die Provinz unterstützt Eigentümer von Denkmälern durch Beratung und fachliche Begleitung, durch die Vermittlung von Fachpartnern an Antragsteller, durch das Angebot von Darlehen und, wo es wirklich notwendig ist, durch Zuschüsse. Diese Förderung gilt bis zum 1. Januar 2026. Die Regelung richtet sich an Eigentümer von staatlich und kommunal denkmalgeschützten Gebäuden in Gelderland. Bitte beachten Sie: Denkmäler mit einem ursprüngliche Funktion Als Wohnhäuser fallen sie nicht unter diese Maßnahme.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Verbesserung der Nachhaltigkeit meiner Kirche?
Auf der Website „Zukunft des religiösen Erbes“ finden Sie weitere Fördermittel und Förderprogramme.
Wie kann ich mein Denkmal oder mein prägendes Gebäude am besten nachhaltiger gestalten?
Die nachhaltige Sanierung von Denkmälern und denkmalgeschützten Gebäuden erfordert einen anderen Ansatz als die nachhaltige Sanierung von Nicht-Denkmälern. Das Kulturerbe ist ein wichtiger Bestandteil der Stadt Apeldoorn. Die Gemeinde Apeldoorn legt daher großen Wert darauf, dass die Nachhaltigkeitsmaßnahmen an denkmalgeschützten und unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sorgfältig durchgeführt werden, ohne dass dabei zu große Schäden entstehen oder tiefgreifende Umbauten vorgenommen werden müssen.
Deshalb denkt die Gemeinde gerne gemeinsam mit Ihnen als Eigentümer mit. Wir verfügen über einen Nachhaltigkeitsdienst: Ein Berater für Kulturgeschichte kommt dann zu Ihnen. Wenn Ihre Kirche charakteristisch oder prägend ist oder wenn sie in einem denkmalgeschützten Stadt- oder Dorfbild liegt, können Sie ebenfalls den Nachhaltigkeitsdienst in Anspruch nehmen.
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