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Dämmen Sie Ihr Haus mit einem Zuschuss

Eine Wärmedämmung ist immer eine gute Idee. Damit sparen Sie Geld und Energie. Eine Wärmedämmung sorgt im Winter für ein warmes und behagliches Zuhause und im Sommer für ein kühles Zuhause. Sie können den Zuschuss für die Wärmedämmung nutzen, um Ihren Fußboden, Ihr Dach oder Ihre Wände zu dämmen oder um Ihre Fenster und Fensterrahmen zu erneuern.

Kommen Sie zum Informationsmarkt zum Thema Dämmung – 4. November

Möchten Sie Ihr Haus dämmen, wissen aber nicht so recht, wo Sie anfangen sollen? Dann kommen Sie doch am Mittwoch, dem 4. November, zur Informationsveranstaltung!

Weitere Informationen unter „Energie van Apeldoorn“

Fördermittel für die Wärmedämmung von Wohngebäuden – kurz gefasst

  • WOZ-Wert und Energieeffizienzklasse
    Der WOZ-Wert und die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie entscheiden darüber, ob Sie förderungsberechtigt sind. Überprüfen Sie dies mit dem Förderungscheck.
  • Höhe der Förderung
    Je nach Ihrem Einkommen können Sie einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €, 1.500 € oder 6.000 € für die Dämmung Ihrer Wohnung erhalten.
  • Nachbarschaftsbonus
    Möchten Sie gemeinsam mit zwei oder mehr Nachbarn (mindestens 3 Adressen) ein Projekt starten? Dann erhalten Sie pro Adresse einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 500 €.
  • Nachträglich beantragen
    Sie können den Zuschuss auch nachträglich beantragen.
    Bitte beachten Sie: Haben Sie Anspruch auf 6.000 €? Dann müssen Sie diesen Betrag immer im Voraus beantragen.
  • Zuschuss für Heimwerker
    Auch für den Kauf von Dämmstoffen stehen Fördermittel zur Verfügung.
  • Mit ISDE kombinieren
    Sie können diesen Zuschuss beantragen, auch wenn Sie bereits ISDE-Fördermittel hat beantragt.
  • Für Wohnungseigentümergemeinschaften
    Diese Förderung gilt auch für Wohnungseigentümer, die einer Eigentümergemeinschaft angehören. Möchten Sie als Eigentümergemeinschaft für mehrere Wohnungen gemeinsam einen Antrag stellen? Dann beantragen Sie die Förderung über die Antragsseite für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Fördermittel beantragen Alle Bedingungen lesen

Regelung aktualisiert: Machen Sie den Fördercheck!

Jetzt auch für Immobilien mit einem WOZ-Wert von bis zu 625.000 € (Basisjahr 2022) sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Sehen Sie sofort, ob Sie anspruchsberechtigt sind und in welcher Höhe.

Führen Sie den Fördermittel-Check durch

Kostenlose und unverbindliche Beratung sowie Unterstützung bei der Antragstellung

Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Dämmung mit Fördermitteln vornehmen sollen? Wissen Sie nicht, wo Sie anfangen sollen?
Dann melden Sie sich für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit einem Energiecoach von deA an. Der Energiecoach kommt zu Ihnen nach Hause.

Oder benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Der Energiepunkt hilft Ihnen gerne weiter!

Das Dämmen kann ziemlich kompliziert sein. Mit welcher Maßnahme sparen Sie am meisten Energie? Und wie finden Sie einen zuverlässigen Handwerker?

Für diese Fragen steht Ihnen Hilfe zur Verfügung. Neben den Förderbeträgen können Sie auch einen kostenlosen Energiecoach in Anspruch nehmen, der bei Ihnen zu Hause vorbeikommt und gemeinsam mit Ihnen ermittelt, mit welcher Maßnahme sich die größten Einsparungen erzielen lassen. Im Antragsformular können Sie angeben, ob Sie dieses Angebot nutzen möchten.

Wenn Ihr Einkommen weniger als 150% des sozialen Mindestlohns beträgt, steht Ihnen während des gesamten Prozesses Unterstützung zur Verfügung. Außerdem müssen Sie den Betrag nicht vorstrecken, da die Gemeinde den Auftragnehmer bezahlt.

Sie können die Förderung im Voraus oder nachträglich beantragen. Es gibt einige Ausnahmen:

  • Wenn Sie Anspruch auf maximal 6.000 € haben, beantragen Sie den Zuschuss immer im Voraus.
  • Wenn Sie Ihre Wohnung vor weniger als 12 Monaten von einem Isolierungsunternehmen oder einem Bauunternehmer isolieren lassen haben, können Sie nachträglich einen Zuschuss beantragen.
  • Reichen Sie den Antrag gemeinsam mit zwei Nachbarn ein (insgesamt mindestens drei Adressen)? Dann können Sie die Förderung erst im Nachhinein beantragen. Lassen Sie sich vom Bauunternehmer ein gemeinsames Angebot ausstellen.
  • Wenn Sie vor weniger als 12 Monaten selbst eine Dämmmaßnahme durchgeführt haben, stellen Sie nachträglich einen Antrag für Heimwerker.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Dämmarbeiten durchführen, kann dies negative Auswirkungen auf (geschützte) Tierarten haben. Die Störung oder Schädigung von Tieren und deren Nester ist gemäß dem Umweltgesetz verboten. Mit diesem Gesetz werden also auch die Tierarten geschützt, die in Gebäuden leben. Für bestimmte Arbeiten an Gebäuden muss daher eine ökologische Untersuchung durchgeführt und eine Genehmigung beantragt werden. Um Ihnen dabei zu helfen, hat die Gemeinde Apeldoorn einen Artenmanagementplan (SMP) erstellt. Diesen können Sie innerhalb des bebauten Gebiets von Apeldoorn und Ugchelen nutzen. Erfahren Sie hier mehr über Isolierung und geschützte Tierarten.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die häufig gestellten Fragen zur Förderregelung für Sie in einer Übersicht zusammengefasst. So finden Sie schnell Antworten auf die wichtigsten Themen.

Zu den häufig gestellten Fragen

Beantragung von Fördermitteln und Bedingungen

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