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Eine E-Petition oder ein Referendum starten

In einer Online-Petition kann eine Gruppe von Bürgern einen Antrag bei der Gemeinde stellen. In einem Referendum kann die Bevölkerung ihre Meinung zu einem gefassten Ratsbeschluss äußern. Ein Referendum wird auf Antrag der Bevölkerung von Apeldoorn abgehalten.

Online-Petition

Es gibt viele Dinge, die Sie sich vielleicht in Apeldoorn wünschen würden. Oder vielleicht hat die Stadtverwaltung Pläne, von denen Sie der Meinung sind, dass sie nicht umgesetzt werden sollten. Das Online-Petitionsportal des Stadtrats von Apeldoorn sorgt dafür, dass Ihre Petition einen ordnungsgemäßen Ablauf durchläuft, und hilft Ihnen dabei, die Petition zum richtigen Zeitpunkt bei der richtigen Person oder den richtigen Personen einzureichen.

Sie können eine Petition über … starten

Sie können eine Petition über petities.nl oder eine andere Website starten. Oder vielleicht möchten Sie Unterschriften auf Papier sammeln. Wenn Sie dem Gemeinderat eine Petition vorlegen möchten, wenden Sie sich bitte an die Ratskanzlei der Gemeinde Apeldoorn unter gemeenteraad@apeldoorn.nl oder die kostenlose Telefonnummer 14 055.

Petitionen aus Apeldoorn

Sehen Sie sich die Petitionen aus Apeldoorn auf petities.nl an

Petitionen aus Apeldoorn

Spielregeln

Möchten Sie dem Stadtrat von Apeldoorn eine Petition vorlegen? Dann gelten folgende Regeln:

  • Sie sind Einwohner der Gemeinde Apeldoorn oder haben ein Interesse an Apeldoorn.
  • Mindestens 600 Personen unterstützen Ihre Petition. Dies entspricht 0,51 TP4T der Zahl der Wahlberechtigten in Apeldoorn. Wenn Ihre Petition 600 oder mehr Unterschriften erhält, wird sich die Ratskanzlei mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Petitionen von kommerziellen Organisationen und/oder Petitionen, die kommerziellen Interessen dienen, werden nicht berücksichtigt
  • Ein Thema, das ‘unangemessen’ oder beleidigend ist, wird nicht behandelt.
  • Ein Thema, das Gegenstand eines gerichtlichen oder kommunalen Verfahrens ist, wird nicht behandelt.
  • Ein Thema, das eine Beschwerde beinhaltet, wird nicht behandelt. Hierfür gibt es die Beschwerdeverfahren.
  • Anträge auf Fördermittel werden an den Gemeinderat weitergeleitet, damit sie vollständig in den Haushaltszyklus der Gemeinde einbezogen werden können

Verfahren

Der Gemeinderat wird Ihre Petition wie folgt behandeln:

  • Das Präsidium des Gemeinderats befasst sich mit der Petition. Das Präsidium setzt sich aus allen Fraktionsvorsitzenden zusammen und leitet die gesamte Arbeit des Rates. Das Bearbeitungsverfahren kann je nach Thema unterschiedlich sein. Als Einreicher werden Sie selbstverständlich immer darüber informiert, wie das Präsidium über die Petition entschieden hat.
  • Das Präsidium trifft innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung eine Entscheidung über die weitere Bearbeitung (mit Ausnahme der Parlamentsferien).

Online-Petitionen:

  • können Sie online einreichen (über die Apeldoorn-Anlaufstelle von petities.nl geben Sie selbst ein Datum für die Übergabe ein; bei Petitionen über andere Websites können Sie vor der Einreichung eine E-Mail senden an gemeenteraad@apeldoorn.nl)
  • können Sie sowohl online als auch ‘live’ einreichen, beispielsweise an einem Donnerstagabend, wenn der Gemeinderat tagt. Wenn Sie dies wünschen, wenden Sie sich bitte an die Ratskanzlei unter gemeenteraad@apeldoorn.nl.
  • können Sie dies am Donnerstagabend im Rahmen der Veranstaltung ‘Im Gespräch mit dem Rat’ erläutern. Bitte beachten Sie: Das Präsidium des Gemeinderats legt die Tagesordnung der Ratssitzung fest und muss die Behandlung Ihres Themas zunächst genehmigen. Die Aufnahme eines Themas in die Tagesordnung kann zudem einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie Ihre Petition erläutern möchten, können Sie ‘im Gespräch mit dem Rat‘. Oder wenden Sie sich direkt an die Ratskanzlei: gemeenteraad@apeldoorn.nl.

Handbuch

Lesen Sie das Handbuch zur Organisation und Unterstützung von Petitionen

Volksabstimmung

In Apeldoorn besteht zudem die Möglichkeit, auf Antrag der Bevölkerung von Apeldoorn ein Referendum abzuhalten. Auf diese Weise kann die Bevölkerung ihre Meinung zu einem gefassten Ratsbeschluss äußern. Das Verfahren zur Beantragung eines Referendums ist geregelt in die Referendumsverordnung von 2005.

Wichtig ist, dass innerhalb von drei Wochen, nachdem der Rat einen Beschluss gefasst hat, ein sogenannter Einleitungsantrag auf Durchführung eines Referendums über diesen Beschluss gestellt wird. Der Antrag muss durch eine ausreichende Anzahl von Unterschriften gestützt sein, nämlich 5% der Gesamtzahl der Wahlberechtigten bei den zuletzt abgehaltenen Kommunalwahlen.

Anschließend muss ein endgültiger Antrag gestellt werden. Die Durchführung des Referendums selbst ähnelt dem üblichen Wahlverfahren.

Kontakt mit dem Rat

Wenn Sie den Gemeinderat auf etwas aufmerksam machen möchten, können Sie einen Brief schicken. Bei allgemeinen Fragen zum Gemeinderat und zur Arbeit des Gemeinderats wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
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