Montag bis Samstag: 06:00 – 22:00 Uhr
Sonntag: 12.00 – 18.00 Uhr
Geschäfte auf Campingplätzen, in Ferienparks und auf anderen Freizeitgeländen sowie Geschäfte in den umliegenden Dörfern dürfen an Sonn- und Feiertagen bis 22.00 Uhr geöffnet sein. Ausgenommen sind Ostersonntag, Pfingstsonntag, der erste Weihnachtsfeiertag und Neujahr.
Während des Ramadan dürfen Bäcker und Konditoren an Sonn- und Feiertagen ab zwei Stunden vor Sonnenuntergang bis zum Sonnenuntergang Brot und Gebäck verkaufen.
Um einen Nachtladen (geöffnet nach 22:00 Uhr) zu eröffnen, benötigen Sie eine Ausnahme von der Verordnung über die Ladenöffnungszeiten erforderlich.
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