Individuelle Vorschrift zur Lärmbelästigung

Wenn Sie an einem bestimmten Ort mehr Lärm verursachen, als dort üblich ist, benötigen Sie möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung. Zum Beispiel bei Bau- oder Abbrucharbeiten. Oder wenn Sie eine private (Garten-)Party veranstalten. Aber auch bei (Instandhaltungs-)Arbeiten an Straßen oder Gleisen. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie die Belästigung der Gemeinde melden.

 
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Finden die Bau- oder Abbrucharbeiten abends/nachts oder an Sonn- und Feiertagen statt und/oder werden die Lärmgrenzwerte aus dem Beschluss über Bauwerke und Lebensumfeld überschritten? Dann müssen Sie einen Antrag auf eine individuelle Vorschrift stellen.

Beantragen Sie die Erteilung einer Sonderregelung mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf des Antrags zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, diesen vorab mit dem zuständigen Aufsichtsbeamten der Abteilung für Prävention, Aufsicht und Durchsetzung abzustimmen.

Das Antragsformular kann digital eingereicht werden über www.omgevingswet.overheid.nl. Suchen Sie unter den Aktivitäten nach ‘Maßanpassungsvorschrift’. Geben Sie bitte die Referenznummer der betreffenden Umweltgenehmigung und/oder Abbruchmeldung an. Fügen Sie Ihrem Antrag außerdem das unten stehende, ausgefüllte Formular als Anlage bei.

Antrag auf eine individuelle Vorschrift zur Lärmbelästigung (PDF, 253 kB)

Mögliche Lärmbelästigungen durch (Instandhaltungs-)Arbeiten an Infrastruktureinrichtungen wie Straßen und Schienen müssen Sie der Gemeinde melden. Dies muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Meldung einreichen

Wenn Sie eine private Feier veranstalten und keine Veranstaltungsgenehmigung benötigen (siehe hierzu Veranstaltungsgenehmigung | Apeldoorn) Wenn Sie jedoch verstärkten Ton wiedergeben, beispielsweise bei einem DJ-Auftritt oder einer Live-Veranstaltung, müssen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Kosten hierfür betragen im Jahr 2026 115,94 Euro.

Befreiung beantragen

Bitte beachten Sie

Organisieren Sie als Café, Restaurant, Sportstätte, Freizeitunternehmen oder Gemeindezentrum eine (geschlossene) Feier oder Veranstaltung? Dann müssen Sie dies melden Bekanntmachung einer einmaligen Feierlichkeit | Apeldoorn