Hunde

Viele Einwohner von Apeldoorn haben einen oder mehrere Hunde. Hunde sind daher ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft in Apeldoorn. Sie sorgen für Lebendigkeit, und das Gassi gehen trägt zur sozialen Sicherheit in der Nachbarschaft bei. Gleichzeitig teilen sich alle den öffentlichen Raum miteinander. Deshalb ist es wichtig, mögliche Belästigungen so weit wie möglich zu vermeiden.

Die Gemeinde hat etwa 140 Plätze eingerichtet, an denen Sie Ihren Hund bzw. Ihre Hunde ohne Leine ausführen dürfen und den Hundekot nicht beseitigen müssen. Das übernimmt die Gemeinde. Einen solchen Platz bezeichnen wir als Hundeauslaufplatz (HUP). Die Gemeinde reinigt nur die Rasenflächen, nicht jedoch die Bereiche zwischen den Sträuchern; hier besteht auch keine Verpflichtung zum Aufsammeln.

Sehen Sie sich die interaktive Karte mit den Hundeauslaufgebieten am Ende der Seite an, um alle HUPs zu finden. Ist der Ort, an dem Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, auf dieser Karte nicht markiert, gelten die Leinenpflicht und die Pflicht, Hundekot zu beseitigen.

Sie können bei der Gemeinde Apeldoorn einen Antrag auf einen neuen HUP an einem Ort stellen, an dem es noch keinen gibt oder an dem sich kein HUP in unmittelbarer Nähe befindet. Die von der Gemeinde geltende Richtlinie sieht eine Entfernung von 6 Minuten zu Fuß von der Wohnung vor. Sie reichen den Antrag online über die „Buitenlijn“ ein. Dieser Antrag ist kostenlos.

Die Gemeinde holt bei jedem Antrag eine Stellungnahme des zuständigen Stadtteilrats ein. Bei einer positiven Stellungnahme wird die Absicht, ein HUP zu realisieren, in den Haus-zu-Haus-Zeitungen veröffentlicht. Anwohner können daraufhin Einwände einreichen.

  • Sollten Bedenken bestehen, wird ein Gespräch zwischen den Antragstellern und der Gemeinde anberaumt, in dem versucht wird, eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, prüfen wir Ihren Antrag anhand der offiziell festgelegten Richtlinien und treffen anschließend eine Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrags.
  • Liegen keine Einwände vor, erteilt die Gemeinde den HUP. Danach können Anwohner Einspruch einlegen, und es folgt das weitere Einspruchsverfahren.

 

Leinenpflicht

Innerhalb der bebauten Gebiete von Apeldoorn gilt eine Leinenpflicht: Sie müssen Ihren Hund an der Leine führen. Diese Vorschrift ist in der Allgemeinen Ortsverordnung festgelegt. Wenn Sie sich nicht daran halten, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Ausgenommen davon sind die speziell dafür ausgewiesenen Hundeauslaufplätze (HUPs). Auf HUPs können Sie Ihren Hund frei laufen und toben lassen, solange er andere nicht belästigt. Es ist verboten, mit einem Hund einen Spielplatz zu betreten.

Aufräumpflicht

Wenn Sie sich mit einem Hund an einem öffentlichen Ort in Apeldoorn aufhalten, sind Sie verpflichtet, die Exkremente des Hundes unverzüglich zu beseitigen. Der Hund darf sein Geschäft an den dafür vorgesehenen Hundetoiletten verrichten. Dort müssen Sie die Hinterlassenschaften nicht beseitigen. Die Beseitigungspflicht gilt nicht für Personen, die aufgrund einer Behinderung von einem Blindenführhund oder einem Assistenzhund begleitet werden.

Reinigungsmittel vorgeschrieben

Innerhalb der bebauten Gebiete von Apeldoorn sind Sie außerdem verpflichtet, ein Hilfsmittel zum Aufsammeln von Abfällen mitzuführen, beispielsweise eine kleine Schaufel oder einen Beutel. Wenn ein Kontrollbeamter Sie dazu auffordert, müssen Sie dieses Hilfsmittel vorzeigen. Sie haben kein Hilfsmittel zum Aufsammeln von Abfällen dabei? Dann wird Ihnen ein Bußgeld auferlegt.

Geldbußen

Wenn Sie gegen die Vorschriften verstoßen, drohen Ihnen folgende Bußgelder:

  • 110 € für einen frei herumlaufenden Hund im bebauten Gebiet
  • 170 € für einen frei herumlaufenden Hund auf einem Kinderspielplatz, einer Spielwiese oder in einem Sandkasten
  • 170 € für das nicht sofortige Beseitigen von Hundekot an einem öffentlichen Ort (außerhalb des Hundetoilettenbereichs)
  • 110 € für das Nichtmitführen von Reinigungsutensilien (Kotbeutel oder Schaufel)

Hinzu kommen noch Verwaltungskosten in Höhe von 9 €.

Vorfälle mit Bellen und Beißen

Bellen und Beißvorfälle online melden oder telefonisch unter 14 055.

Wenn Sie in Apeldoorn einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie Hundesteuer zahlen, unabhängig von der Größe Ihres Hundes und auch dann, wenn Ihr Hund nur selten oder gar nicht nach draußen geht. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl Ihrer Hunde.

Aus diesen Steuereinnahmen finanziert die Gemeinde die Einrichtung, Instandhaltung und Reinigung der Hundetoiletten. Außerdem werden daraus die Öffentlichkeitsarbeit und die Durchsetzung der Pflicht zum Beseitigen von Hundekot und zur Leinenpflicht, der Tierschutz sowie die Bekämpfung von Vorfällen durch Bellen und Beißen finanziert.

Um Sie zu inspirieren, mit Ihrem Hund einen Ausflug zu unternehmen, wurde in jedem Stadtbezirk eine hundefreundliche Spazierroute eingerichtet. Die Routen zeichnen sich durch schöne Wege aus, führen an mehreren Auslaufplätzen vorbei und dauern etwa 45 Minuten.

Haben Sie auch einen Vorschlag für eine schöne Wanderroute mit dem Hund? Schicken Sie ihn per E-Mail an rein@apeldoorn.nl.

Es kommt regelmäßig zu Bissvorfällen durch Hunde. Wir haben die Aufgabe, bei (drohenden) Bissvorfällen durch Hunde einzugreifen. Der Bürgermeister kann eine Leinenpflicht oder eine Leinen- und Maulkorbpflicht verhängen. Falls erforderlich, kann der Bürgermeister auch die Beschlagnahmung eines Hundes anordnen. Bissvorfälle können Sie sich bei der Gemeinde melden oder bei der Polizei melden.

Auslaufplätze für Hunde

Interaktive Karte der Hundeauslaufplätze