Leinenpflicht
Innerhalb der bebauten Gebiete von Apeldoorn gilt eine Leinenpflicht: Sie müssen Ihren Hund an der Leine führen. Diese Vorschrift ist in der Allgemeinen Ortsverordnung festgelegt. Wenn Sie sich nicht daran halten, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Ausgenommen davon sind die speziell dafür ausgewiesenen Hundeauslaufplätze (HUPs). Auf HUPs können Sie Ihren Hund frei laufen und toben lassen, solange er andere nicht belästigt. Es ist verboten, mit einem Hund einen Spielplatz zu betreten.
Aufräumpflicht
Wenn Sie sich mit einem Hund an einem öffentlichen Ort in Apeldoorn aufhalten, sind Sie verpflichtet, die Exkremente des Hundes unverzüglich zu beseitigen. Der Hund darf sein Geschäft an den dafür vorgesehenen Hundetoiletten verrichten. Dort müssen Sie die Hinterlassenschaften nicht beseitigen. Die Beseitigungspflicht gilt nicht für Personen, die aufgrund einer Behinderung von einem Blindenführhund oder einem Assistenzhund begleitet werden.
Reinigungsmittel vorgeschrieben
Innerhalb der bebauten Gebiete von Apeldoorn sind Sie außerdem verpflichtet, ein Hilfsmittel zum Aufsammeln von Abfällen mitzuführen, beispielsweise eine kleine Schaufel oder einen Beutel. Wenn ein Kontrollbeamter Sie dazu auffordert, müssen Sie dieses Hilfsmittel vorzeigen. Sie haben kein Hilfsmittel zum Aufsammeln von Abfällen dabei? Dann wird Ihnen ein Bußgeld auferlegt.
Geldbußen
Wenn Sie gegen die Vorschriften verstoßen, drohen Ihnen folgende Bußgelder:
- 110 € für einen frei herumlaufenden Hund im bebauten Gebiet
- 170 € für einen frei herumlaufenden Hund auf einem Kinderspielplatz, einer Spielwiese oder in einem Sandkasten
- 170 € für das nicht sofortige Beseitigen von Hundekot an einem öffentlichen Ort (außerhalb des Hundetoilettenbereichs)
- 110 € für das Nichtmitführen von Reinigungsutensilien (Kotbeutel oder Schaufel)
Hinzu kommen noch Verwaltungskosten in Höhe von 9 €.
Vorfälle mit Bellen und Beißen
Bellen und Beißvorfälle online melden oder telefonisch unter 14 055.