Die Gemeinde beabsichtigt, unter Anwendung des Bestattungsgesetzes und gemäß § 29 der Friedhofsverwaltungsverordnung 2018 ein Jahr nach dem Datum dieser Veröffentlichung die Grabdenkmäler der betreffenden Gräber zu entfernen. Die Materialien stehen den Berechtigten bis einschließlich 1. September 2027 zur Verfügung und fallen danach an die Gemeinde, ohne dass diese zu einer Entschädigung verpflichtet ist. Anschließend werden die Grabdenkmäler vernichtet.
Darüber hinaus beabsichtigen wir, unter Anwendung des Bestattungsgesetzes und der Friedhofsverwaltungsverordnung 2018, Artikel 21, alle Rechte an diesen Gräbern für erloschen zu erklären und mit der Räumung dieser Gräber fortzufahren. Die betreffenden Gräber, die geräumt werden, sind mit einem Schild oder einem roten Aufkleber gekennzeichnet.
Die tatsächliche Räumung wird ein Jahr nach dieser öffentlichen Bekanntmachung stattfinden.
Mit der Zeit werden die geräumten Gräber als neue Gräber vergeben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 055-5801724.