Wir wissen, wie wichtig es ist, die Erinnerung an Ihre Liebsten zu bewahren und zu pflegen. Deshalb bieten wir die Möglichkeit an, kleinere Arbeiten an einem Gedenkstein durchzuführen. Nur der Berechtigte einer Grabstätte kann einen Antrag auf die Instandsetzung eines Gedenksteins stellen.
Der Friedhofsverwalter prüft Ihren Antrag. Wir können kleinere Arbeiten durchführen, wie zum Beispiel das Ausbessern leichter Senkungen. Bei umfangreicheren Arbeiten verweisen wir Sie an den Steinmetz. Dieser verfügt über spezielle Ausrüstung, um die umfangreicheren Arbeiten durchzuführen.
- Schritt 1
Füllen Sie das Online-Formular aus. Geben Sie deutlich an, welche Arbeiten Sie ausführen lassen möchten. - Schritt 2
Wir werden uns mit dem Friedhofsverwalter in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten zu besprechen. - Schritt 3
Sie erhalten von uns eine Nachricht bezüglich Ihrer Anfrage an die angegebene E-Mail-Adresse. In einigen Fällen setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Die Arbeiten, die wir selbst durchführen können, sind mit Kosten verbunden. Die aktuellen Preise finden Sie unter www.apeldoorn.nl/tarieven-begraafplaatsen (Renovierung des Denkmals).
Weitere praktische Informationen zu Grabrechten, Gebühren und den Vorschriften rund um eine Beerdigung finden Sie unter ‘Beerdigung und Bestattung mit Aschebeisetzung’.