Sterbeurkunde

Wenn jemand verstorben ist, melden Sie dies bei der Gemeinde, in der die Person verstorben ist. Die Gemeinde trägt den Tod dieser Person in das Standesregister und in das Personenregister (BRP) ein. Die Meldung ist verpflichtend. In der Regel übernimmt dies das Bestattungsunternehmen. Als Hinterbliebener können Sie dies auch selbst tun.

 
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Kostenlos

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Sie können bei uns nur dann eine Anzeige erstatten, wenn die Person in Apeldoorn verstorben ist.

Sie dürfen den Verstorbenen frühestens 36 Stunden und spätestens 6 Werktage nach dem Tod beerdigen oder einäschern.

  • Möchten Sie den Verstorbenen vorzeitig beerdigen oder einäschern? Dann benötigen Sie die Genehmigung des Staatsanwalts und des Bürgermeisters sowie eine ärztliche Bescheinigung.
  • Möchten Sie den Verstorbenen zu einem späteren Zeitpunkt beerdigen oder einäschern lassen? Dann benötigen Sie die Genehmigung des Bürgermeisters und eine ärztliche Bescheinigung.

In der Regel kümmert sich der Bestatter um diese Verschiebung.

Sie können den Todesfall auf zwei Arten melden:

Online

Sie regeln das sofort:

  • Die Genehmigung zur Beerdigung/Einäscherung/Leichenschau
  • Gegebenenfalls die Verschiebung
  • Der Laissez-passer
  • Der Auszug aus der Sterbeurkunde
  • Die Zahlung (iDEAL)

Hochladen bei der Online-Steuererklärung:

  • Die A-Erklärung
  • Patientenverfügung (falls zutreffend)
  • Genehmigung des Arztes zur Fristverlängerung (falls zutreffend)

Wir bearbeiten Ihre Anmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Sie erhalten die angeforderten Unterlagen per mijnapeldoorn.nl (unter „Zivilrecht“).

Meldung eines Leichenfunds

Das Formular zur Meldung eines Leichenfunds verwenden Sie, wenn unklar ist, wo und wann eine Person verstorben ist.

Schalter

Vereinbaren Sie online einen Termin, um den Todesfall zu melden.

Bitte bringen Sie zum Termin mit:

  • Ein gültiger Ausweis von Ihnen.
  • Die ursprüngliche A-Erklärung
  • Die Verfügung (falls zutreffend)
  • Genehmigung des Arztes zur Fristverlängerung (falls zutreffend)

Wir bearbeiten Ihre Meldung umgehend.

Vereinbaren Sie online einen Termin, um den Todesfall zu melden.

Bitte bringen Sie zum Termin mit:

  • Ein gültiger Identitätsnachweis von Ihnen
  • Eine ärztliche Bescheinigung (A-Bescheinigung) über den Tod

Wir bearbeiten Ihre Meldung umgehend.

Auf der Webseite tot geborenes Kind finden Sie weitere Informationen und erfahren, wie Sie einen Termin vereinbaren können.

Die Meldung eines Todesfalls ist kostenlos. Möchten Sie auch eine Kopie der Sterbeurkunde? Damit sind Kosten verbunden.