Ihr Kind wurde tot geboren
Sie melden den Tod in der Gemeinde an, in der Ihr Kind geboren wurde. Die Gemeinde stellt eine ‘Geburtsurkunde (totgeboren)’ aus.
Erfahren Sie mehr über die Steuererklärung unter Rijksoverheid.nl.
Anzeige erstatten
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein totgeborenes Kind anzumelden:
- von ein Bestatter
- selbst
Anmeldung durch ein Bestattungsunternehmen
Ein Bestattungsunternehmer kann den Tod melden. Dies geschieht über eHerkenning. Die gesamte Kommunikation erfolgt mit dem Bestattungsunternehmer.
Selbstanzeige
Sie können die Geburt Ihres totgeborenen Kindes selbst melden. Dazu können Sie über die obige Schaltfläche einen Termin vereinbaren.
Möchten Sie, dass wir Sie während des Termins in einem separaten Raum empfangen? Dann vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Rufen Sie uns unter der Nummer 14 055 an und sprechen Sie dies bei der Terminvereinbarung an.
Was bringen Sie zum Termin mit?
- ein gültiger Ausweis der Person, die die Anzeige erstattet, sowie eine (Kopie) des Ausweises der Mutter;
- eine ärztliche Bescheinigung oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, wann das Kind tot geboren wurde;
- ein ausgefülltes Antrag (PDF, 705 kB) wenn Sie als Eltern Ihr totgeborenes Kind in Ihren personenbezogenen Daten im BRP eintragen lassen möchten. Weitere Informationen finden Sie unter „Eintragung im BRP“.
Falls zutreffend:
- Anerkennungsurkunde, wenn die Anerkennung vor der Geburt erfolgte;
- Urkunde über die Namenswahl, sofern vor der Geburt eine Namenswahl getroffen wurde;
- Erklärung zur anonymen Samenspende (2 Mütter), falls Sie eine solche haben;
- ein Heirats- oder Lebenspartnerschaftsbuch, wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eingetragen wird.
Genehmigung zur Beerdigung oder Einäscherung
Um Ihr Kind bestatten oder einäschern zu lassen, benötigen Sie eine Genehmigung (eine Erlaubnis) von uns. Diese Erlaubnis erhalten Sie unmittelbar nach der Meldung des Todes Ihres Kindes. Die Meldung müssen Sie daher vor der Beerdigung oder Einäscherung vornehmen.
Wann ist Urlaub gesetzlich nicht vorgeschrieben?
Wenn die Schwangerschaft weniger als 24 Wochen gedauert hat und Ihr Kind nicht oder weniger als 24 Stunden gelebt hat. In diesem Fall haben Sie dennoch Anspruch auf Elternzeit. Rufen Sie die Nummer 14 055 an, um weitere Informationen zu erhalten.
Registrierung Ihres totgeborenen Kindes
- Haben Sie bereits eine Anmeldung vorgenommen, ist Ihr Kind aber noch nicht im BRP eingetragen? Dann ist dies nachträglich noch möglich. Wann immer Sie möchten. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange das schon her ist.
- Müssen Sie noch eine Meldung vornehmen? Die Eintragung in das BRP kann direkt bei der Meldung erfolgen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Informationen zur Meldung finden Sie im obigen Abschnitt.
Die Eintragung in das BRP ist auf drei Arten möglich:
- Vereinbaren Sie über die obenstehende weiße Schaltfläche einen Termin, um Ihre Anfrage am Schalter zu stellen
- Online über die oben angezeigte orangefarbene Schaltfläche; Sie reichen Ihren Antrag mit Ihrem DigiD ein. Möchten Sie und Ihr Partner Ihr Kind beide registrieren lassen? Dann müssen Sie beide jeweils einen eigenen Antrag stellen.
- Schriftlich; Sie können dieses Formular (PDF, 705 kB) per Post an Ihre Wohnsitzgemeinde senden. Legen Sie dabei eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Vereinbaren Sie einen Termin? Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- ein gültiger Identitätsnachweis von Ihnen
- die Geburtsurkunde (totgeborenes Kind). Haben Sie noch keine Urkunde? Dann schauen Sie unter der Rubrik “Anmeldung eines totgeborenen Kindes” nach.
Gut zu wissen:
- Es ist nicht verpflichtend, das Kind in Ihre persönlichen Daten aufzunehmen. Sie entscheiden selbst, ob Sie dies wünschen.
- Diese Entscheidung ist eine persönliche Angelegenheit. Sie stellen für sich selbst einen Antrag, das Kind in Ihre personenbezogenen Daten aufzunehmen. Wenn der andere Elternteil dies ebenfalls wünscht, muss er selbst einen Antrag stellen.
- Sie können Ihre Auswahl jederzeit wieder ändern.
- Wenn Sie seit dem 1. Oktober 1994 nicht mehr in den Niederlanden gewohnt haben, können Sie Ihr Kind nicht im BRP eintragen lassen. Ihre personenbezogenen Daten sind dann nicht im BRP gespeichert, sodass Ihr Kind dort auch nicht hinzugefügt werden kann.
Die Anmeldung und Eintragung in das BRP sind kostenlos. Eine Abschrift der Geburts- oder Sterbeurkunde kostet 17,10 €.