Ausnahme vom Verbot des Feuermachens

Das Entzünden oder Anzünden eines Feuers im Freien ist nicht ohne Weiteres erlaubt. In bestimmten Fällen können Sie eine einmalige Genehmigung dafür erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung hierfür müssen Sie mindestens drei Wochen im Voraus beantragen, und zwar nur, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

 
Kosten

57,99 €, lieber mit EC-Karte als bar.

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Sie erhalten die Ausnahmegenehmigung, wenn das Feuer ausschließlich folgenden Zwecken dient:

  • traditionelles Friedens- oder Osterfeuer
  • Lagerfeuer
  • Silvesterfeuer
  • Feuer, um befallenes, krankes Holz zu verbrennen. Die staatliche Forstverwaltung überprüft manchmal, ob das Holz tatsächlich krank ist.

Jede Ausnahmegenehmigung ist an bestimmte Auflagen geknüpft, wie beispielsweise den Abstand zu Bäumen oder Gebäuden. Die Auflagen hängen vom Ort, dem Umfang, der Art und dem Zweck des Feuers ab. Die Auflagen sind stets in der Ausnahmegenehmigung aufgeführt.

Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Feuerverbot kostet 57,99 €.