Antrag auf Entschädigung für Nachteile: Einkommensverlust oder Beeinträchtigung

Hat die Gemeinde eine rechtmäßige Maßnahme ergriffen oder einen rechtmäßigen Beschluss gefasst, durch den Ihnen ein unverhältnismäßig großer Nachteil entsteht, beispielsweise ein Einkommensverlust oder eine Beeinträchtigung? Dann können Sie einen Antrag auf Entschädigung stellen.

 
Dauer

Acht Wochen. Bei der Einsetzung eines Beratungsausschusses sechs Monate.

Kosten

300 €. Dieser Betrag kann Ihnen bei (teilweiser) Bewilligung zurückerstattet werden.

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Die Bürger müssen ein gewisses Maß an Belästigung oder finanziellen Nachteilen hinnehmen, die sich aus den Maßnahmen oder Beschlüssen der Gemeinde ergeben. Dies wird als normales gesellschaftliches Risiko bezeichnet. Wenn Sie im Vergleich zu anderen durch eine rechtmäßige Handlung oder Entscheidung der Gemeinde unverhältnismäßig stark benachteiligt werden, haben Sie Anspruch auf einen Schadensausgleich.

Für die Gewährung einer Entschädigung gelten folgende Bedingungen: 

  • Sie sind durch die Entscheidung oder Maßnahme unverhältnismäßig stärker betroffen als andere Personen in einer vergleichbaren Lage
  • Ihr Schaden war nicht vorhersehbar und geht über das normale gesellschaftliche Risiko hinaus; bei Einkommensverlusten von Unternehmern berücksichtigen wir unter anderem den Umsatz- und/oder Einkommensrückgang auf Jahresbasis
  • Der Schaden ist die (unmittelbare) Folge der Entscheidung oder der Handlung.
  • Es gibt keine Versicherung, gesetzliche Regelung oder sonstige Vorkehrung, die den entstandenen Schaden ersetzt.
  • Sie haben selbst alles getan, was vernünftigerweise möglich war, um die nachteiligen Folgen zu begrenzen oder zu verhindern

Die Einreichung eines Antrags auf Schadensersatz kostet 300 €. .

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Online über die obenstehende Schaltfläche (mit DigiD)
  • Senden Sie einen Brief an:

Gemeinde Apeldoorn
Postfach 9033
7300 ES Apeldoorn

Schreiben Sie in den Brief:

  • Ihr Name und Ihre Kontaktdaten (Adresse, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • um welchen Beschluss oder welche Maßnahme der Gemeinde es sich handelt
  • Warum Sie Anspruch auf eine Entschädigung für erlittene Nachteile haben
  • Beschreibung Ihres Nachteils (Ausmaß und Anlage(n) mit Belegen)
  • bei Einkommensausfällen Ihres Unternehmens:
    • Jahresabschluss des Geschäftsjahres, in dem der Schaden entstanden ist
    • Jahresabschlüsse der drei vorangegangenen Jahre als Referenzzeitraum

So geht es dann weiter

Sie erhalten eine Empfangsbestätigung.

Wir prüfen Ihren Antrag auf Entschädigung selbst. Manchmal setzen wir einen Beratungsausschuss ein, der über den Antrag auf Entschädigung entscheidet. In diesem Fall dauert das Verfahren länger.

Sie erhalten ein Schreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob wir Ihrem Antrag stattgeben oder ablehnen, sowie die Gründe dafür.

Wir bemühen uns, Ihren Antrag innerhalb von 8 Wochen zu bearbeiten. Manchmal kann dies jedoch länger dauern, beispielsweise wenn für die Prüfung weitere Informationen benötigt werden oder wenn ein Beratungsausschuss eingesetzt wurde.