Unterlagen zum Beschluss vom 31. März 2025 über die Verlängerung der Frist zur Erfüllung der mit einem Zwangsgeld verbundenen Auflage; das Schreiben vom 20. Mai 2025 bezüglich der Vertagung des Woo-Antrags (Aktenzeichen 5711561), das am 26. Mai digital versandt wurde.