Das Parken vor einer Einfahrt oder Ausfahrt ist nicht gestattet. Manchmal ist dies nicht immer ganz eindeutig. Wenn die Ausfahrt deutlich erkennbar ist und dennoch dort geparkt wird, können Sie sich unter der Telefonnummer 0900 – 88 44 an die Polizei wenden.
Machen Sie Ihre Ausfahrt sichtbar
Sie können auf Ihrem Grundstück ein Schild aufstellen, auf dem (beispielsweise) die Aufschrift ‘Ausfahrt frei halten’ steht.
Ein Kreuz auf die Straße zu malen, ist nicht gerade schön. Deshalb machen wir da meistens nicht mit.