Beratung und Unterstützung für Unternehmer

Sind Sie Unternehmer, möchten Sie ein Unternehmen gründen oder denken Sie darüber nach, Ihre Geschäftstätigkeit einzustellen? Haben Sie Fragen zu Ihrem Einkommen, Ihrer finanziellen Situation oder anderen Herausforderungen? Wir denken mit Ihnen mit. Wir bieten Beratung, Begleitung und Unterstützung für Unternehmer in jeder Phase ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Auch bei Geldsorgen, Zahlungsrückständen oder Schulden helfen wir Ihnen, Ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen – sowohl geschäftlich als auch privat. Gemeinsam schauen wir uns die Möglichkeiten an, die zu Ihrer Situation passen.

 
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Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse, wenn es um Sozialleistungen, einen Kredit, Schuldnerberatung, Unterstützung bei finanziellen Problemen oder ein Beratungsgespräch geht. Wir denken gerne mit Ihnen mit und suchen gemeinsam nach einer Lösung, die zu Ihrer Situation passt. Wir können Ihnen helfen bei:

  • Sozialhilfe für Unternehmer (Bbz)
  • Bbz-Kredit für Unternehmer
  • Altersregelung für Unternehmer
  • Beihilfe für ältere und erwerbsunfähige ehemalige Selbstständige (IOAZ)
  • Schuldenberatung für Unternehmer
  • Hilfe, Beratung und Weitervermittlung

Sind Sie Unternehmer und verfügen Sie vorübergehend nicht über ausreichende Einkünfte, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten? Dann können Sie möglicherweise die Sozialhilfe für Selbstständige (Bbz) in Anspruch nehmen.

Sie können in Frage kommen, wenn Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt bist;
  • ein Unternehmen in den Niederlanden hat;
  • sich rechtmäßig in den Niederlanden aufhält;
  • erfüllt das Stundenkriterium von 1.225 Stunden pro Jahr;
  • die vollständige Kontrolle über Ihr Unternehmen hat.

Liegt das Einkommen Ihres Partners über dem für Sie geltenden Sozialhilfesatz? Dann haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf diese Regelung.

Existenzgründer

Es wird erwartet, dass Ihr Unternehmen innerhalb von höchstens 36 Monaten ein ausreichendes Einkommen erwirtschaftet, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Etablierter Unternehmer

Es ist zu erwarten, dass Ihr Unternehmen innerhalb von höchstens 12 Monaten wieder ausreichende Einnahmen erzielt. Außerdem muss Ihr Unternehmen zuvor rentabel gewesen sein.

Unternehmer, der sich zur Ruhe setzt

Ist Ihr Unternehmen nicht mehr rentabel? Dann kann eine Bbz-Leistung Ihnen möglicherweise bei der Auflösung Ihres Unternehmens helfen. Das Unternehmen muss innerhalb von maximal 12 Monaten aufgelöst werden.

Benötigen Sie vorübergehend zusätzlichen finanziellen Spielraum, um Ihr Unternehmen zu gründen oder weiterzuführen? Dann können Sie möglicherweise einen Bbz-Kredit beantragen.

Sie können einen Kredit beantragen, wenn Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt bist;
  • ein Unternehmen in den Niederlanden hat;
  • sich rechtmäßig in den Niederlanden aufhält;
  • erfüllt das Stundenkriterium von 1.225 Stunden pro Jahr;
  • die vollständige Kontrolle über Ihr Unternehmen hat.

Liegt das Einkommen Ihres Partners über dem für Sie geltenden Sozialhilfesatz? Dann haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf einen Kredit.

Existenzgründer

Wenn Ihr Unternehmen als rentabel eingestuft wird, können Sie einen Kredit in Höhe von maximal € 48.060 zu einem Zinssatz von 8% (2026).

Etablierter Unternehmer

Wenn Ihr Unternehmen als rentabel eingestuft wird, können Sie einen Kredit in Höhe von maximal € 261.048 zu einem Zinssatz von 8% (2026).

Sind Sie vor dem 1. Januar 1960 geboren und sind Sie bereits seit längerer Zeit selbstständig? Dann können Sie möglicherweise die Regelung für ältere Selbstständige in Anspruch nehmen.

Sie kommen möglicherweise in Frage, wenn Sie:

  • Sie sind seit mindestens zehn Jahren selbstständig;
  • ein Einkommen aus Ihrem Unternehmen von mindestens 10.368 € pro Jahr erzielt;
  • ein Einkommen hat, das nicht über dem Sozialhilfesatz liegt.

Wir können Ihr Einkommen bis zum Sozialhilfesatz aufstocken, bis Sie das Rentenalter erreichen. Das Einkommen Ihres Partners wird dabei mitberücksichtigt.

Diese Regelung gilt bis zum 1. Januar 2027.

Die IOAZ ist eine Regelung für ältere Unternehmer, die ihr Unternehmen aufgeben müssen, weil ihre Einkünfte nicht ausreichen.

Sie kommen möglicherweise in Frage, wenn Sie:

  • Sie sind 55 Jahre oder älter;
  • noch nicht aufgehört haben, unternehmerisch tätig zu sein;
  • ein rechtmäßig tätiger Unternehmer sind.

Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen:

  • Sie haben in den drei Jahren vor der Antragstellung ein Unternehmen geführt.
  • Dafür haben Sie sieben Jahre lang Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus unselbständiger Beschäftigung bezogen.
  • Ihr durchschnittliches Einkommen in den letzten drei Jahren lag nicht über 33.467 €.
  • Es wird davon ausgegangen, dass Ihr Einkommen in den kommenden Jahren nicht über 36.090 € (2026) liegen wird.

Hat Ihr Unternehmen Schulden und drohen finanzielle Schwierigkeiten? Die Stadt Apeldoorn bietet Schuldnerberatung für Unternehmer an. Dabei steht der Erhalt Ihres Unternehmens im Mittelpunkt, sofern dies möglich ist.

Manchmal reicht eine Zahlungsvereinbarung aus. In anderen Fällen kann ein Schuldenbereinigungsverfahren erforderlich sein.

Sie erhalten einen festen Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen behalten wir die Kontrolle über den gesamten Prozess. Bei der Durchführung einer Schuldenbereinigung arbeiten wir mit spezialisierten externen Partnern zusammen.

Wie läuft der Prozess ab?

Der Prozess umfasst vier Phasen:

  1. Einstiegsphase
  2. Stabilisierungsphase oder nachhaltige Finanzdienstleistungen
  3. Verifizierungsphase
  4. Sanierungsphase

Wir erwarten, dass Sie sich während des Prozesses aktiv einbringen.

Möchten Sie weitere Informationen oder benötigen Sie Hilfe? Füllen Sie über die Schaltfläche oben das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an unter 14 055. Manchmal reicht schon ein einziges Gespräch aus, um Ihnen wieder auf die Beine zu helfen.
Ein Mitarbeiter wird sich innerhalb einer Woche mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Bei diesem Gespräch besprechen wir gemeinsam Ihre Situation und prüfen, welche Unterstützung am besten zu Ihnen passt.

Wir denken mit Ihnen mit und beraten Sie entsprechend Ihrer persönlichen Situation. Bei Bedarf können wir Sie auch an andere Organisationen oder Einrichtungen weiterverweisen, die Ihnen weiterhelfen können. Gemeinsam suchen wir nach einer passenden Lösung.