Sie können einen verzinslichen Betriebskredit in Höhe von maximal 212.147 € erhalten. Der Zinssatz beträgt 8% und die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre.
Einkommen
- Sie sind seit mindestens anderthalb Jahren ganz oder teilweise auf diese Einkünfte angewiesen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sind Sie erst seit kurzer Zeit selbstständig? Dann gelten Sie als Existenzgründer.
- Neben dem Einkommen aus dem Betrieb dürfen keine weiteren Einkünfte vorliegen, durch die Sie die Sozialhilfeschwelle überschreiten. Berücksichtigen Sie daher auch das Einkommen Ihres Partners. Handelt es sich dabei um Einkünfte aus einer befristeten Beschäftigung? Dann gibt es möglicherweise Lösungen. Fragen Sie uns danach.
Ein rentables Unternehmen
Ihr Unternehmen muss nach Beendigung der Sozialhilfe rentabel sein. Das bedeutet, dass von Ihnen erwartet werden kann, dass Sie ein ‘ausreichendes’ Einkommen erzielen. Das Einkommen aus Ihrem Unternehmen oder Beruf muss zusammen mit eventuellen sonstigen festen Einkünften (z. B. aus einer Teilzeitbeschäftigung an einigen Tagen pro Woche oder dem Einkommen Ihres Lebenspartners) ausreichen, um:
- Ihr Unternehmen weiterführen Ihr Einkommen dient nicht nur dazu, davon zu leben. Sie müssen damit auch Investitionen tätigen und Rücklagen bilden können. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen zuzüglich der Abschreibungen hoch genug sein muss, um alle Tilgungsverpflichtungen (auch die des Bbz) zu erfüllen. Außerdem muss es hoch genug sein, um das Unternehmen auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie müssen also auch notwendige (Ersatz-)Investitionen tätigen können, gegebenenfalls mit Hilfe eines Bankkredits.
- Sicherung Ihres Lebensunterhalts Wir betrachten Ihre individuelle Situation und nicht nur den Sozialhilfesatz. Kommen Sie schon seit Jahren mit weniger Geld als dem Sozialhilfesatz aus? Dann berücksichtigen wir dies bei der Beurteilung der Frage, ob Ihr Unternehmen rentabel ist. Die Kontinuität Ihres Unternehmens oder Berufs muss jedoch gewährleistet sein. Unter normalen Umständen berechtigt dieses Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes daher nicht zum Bezug von Sozialhilfe. In einem solchen Fall erhalten Sie Sozialhilfe nur, wenn besondere Umstände vorliegen, die einen Bedarf an Sozialhilfe begründen. Sind Ihre privaten Ausgaben dauerhaft höher als Ihr Einkommen? Dann ist Ihr Unternehmen nicht rentabel.
Finanzierung und Vermögen
- Banken oder Investoren sind nicht bereit, Ihnen eine Finanzierung zu gewähren, oder die bereitgestellten Mittel reichen nicht aus.
- Verfügen Sie oder Ihr Lebenspartner über Vermögen (z. B. ein eigenes Haus)? Dann können Sie dennoch finanzielle Unterstützung erhalten. Wenn Sie einen Geschäftspartner haben, berücksichtigen wir auch dessen Vermögen. Die Höhe des Vermögens entscheidet darüber, ob es sich bei der Sozialhilfe um ein Darlehen oder eine Zuwendung handelt.
Haftung und Verwaltung
- Sie haben die Entscheidungsgewalt in Ihrem Unternehmen und tragen das finanzielle Risiko des Unternehmens.
- Sie und Ihr Lebenspartner – ob verheiratet oder nicht – haften unabhängig von einem Ehevertrag gesamtschuldnerisch für die Rückzahlung.
- Ihr eventueller Geschäftspartner und dessen Lebenspartner stellen ebenfalls die erforderlichen Angaben zur Verfügung und sind bereit, alle finanziellen Risiken des Unternehmens zu tragen. Sie unterzeichnen daher ebenfalls die Schuldanerkenntniserklärung und übernehmen die gesamtschuldnerische Haftung.
- Sie führen eine ordnungsgemäße (Betriebs-)Buchhaltung und reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt ein.
- Bei der Antragstellung müssen Sie Einsicht in die Buchführung sowie in die Einkommensteuererklärungen und -bescheide der letzten drei Jahre gewähren. Sie müssen die vorläufigen Zahlen des laufenden Geschäftsjahres und eine Prognose für das kommende Jahr vorlegen. Außerdem müssen Sie die Ursachen der Probleme darlegen.