Beihilfe für etablierte Unternehmer, die vor dem 1.1.1960 geboren wurden (Altersregelung)

Sie sind seit mindestens zehn Jahren selbstständig und wurden vor dem 1. Januar 1960 geboren. Sie möchten eine Zusatzleistung beantragen, damit Sie weiterhin selbstständig tätig sein und Ihren Lebensunterhalt teilweise selbst bestreiten können.

 
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Ihr Familieneinkommen liegt unter dem Sozialhilfesatz, aber über der Untergrenze gemäß den Bestimmungen des Bbz. Leider rechnen Sie kurzfristig nicht mit einer Verbesserung. Eigentlich ist Ihr Unternehmen nicht mehr rentabel. Sie möchten daher eine Zusatzleistung beantragen, damit Sie weiterhin unternehmerisch tätig sein und teilweise für Ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Diese Leistung erhalten Sie höchstens bis zum Erreichen des Rentenalters.

Der Staat kann Ihr Einkommen bis zur Höhe der Sozialhilfe aufstocken. Sie erhalten die Sozialhilfe höchstens bis zum ersten Tag des Monats, in dem Sie das Rentenalter erreichen. Die Höhe der Leistung legen wir auf der Grundlage Ihrer individuellen Situation fest, beispielsweise anhand der Familienzusammensetzung, der Wohnkosten und der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Leistung ist ein zinsloses Darlehen. Anhand des Jahresabschlusses und der Einkommensteuererklärung prüfen wir Ihr erzieltes Einkommen und Ihr Vermögen. Anschließend entscheiden wir, ob Sie die Leistung zurückzahlen müssen oder nicht.

Einkommen

  • Sie sind seit mindestens anderthalb Jahren ganz oder teilweise auf diese Einkünfte angewiesen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sind Sie erst seit kurzer Zeit selbstständig? Dann gelten Sie als Existenzgründer.
  • Neben dem Einkommen aus dem Betrieb dürfen keine weiteren Einkünfte vorliegen, durch die Sie die Sozialhilfeschwelle überschreiten. Berücksichtigen Sie daher auch das Einkommen Ihres Partners. Handelt es sich dabei um Einkünfte aus einer befristeten Beschäftigung? Dann gibt es möglicherweise Lösungen. Fragen Sie uns danach.

Ein rentables Unternehmen

  • Ihr Unternehmen ist nicht rentabel. Dennoch möchten Sie Ihr Unternehmen weiterführen. Sie gehen davon aus, dass Ihr Unternehmen pro Geschäftsjahr ein Bruttoeinkommen von mindestens 8.425 € (vor Unternehmerfreibetrag) erzielt.

Vermögen

  • Verfügen Sie oder Ihr Lebenspartner über Vermögen (z. B. ein eigenes Haus)? Dann können Sie dennoch finanzielle Unterstützung erhalten. Wenn Sie einen Geschäftspartner haben, berücksichtigen wir auch dessen Vermögen. Die Höhe des Vermögens entscheidet darüber, ob es sich bei der Sozialhilfe um ein Darlehen oder eine Zuwendung handelt.

Haftung und Verwaltung

  • Sie haben die Entscheidungsgewalt in Ihrem Unternehmen und tragen das finanzielle Risiko des Unternehmens.
  • Sie führen eine ordnungsgemäße (Betriebs-)Buchhaltung und reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt ein.
  • Bei der Antragstellung müssen Sie Einsicht in die Buchführung sowie in die Einkommensteuererklärungen und -bescheide der letzten drei Jahre gewähren. Sie müssen die vorläufigen Zahlen des laufenden Geschäftsjahres und eine Prognose für das kommende Jahr vorlegen. Außerdem müssen Sie die Ursachen der Probleme darlegen.