Veranstaltungsgenehmigung

Eine Veranstaltung ist eine Aktivität, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Dabei kann es sich um eine Veranstaltung im Freien handeln, aber auch um eine Veranstaltung in einem Gebäude oder auf einem eigenen Gelände. Für die Organisation einer Veranstaltung benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

 
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Möchten Sie eine Veranstaltung organisieren? Die Gemeinde führt einen Veranstaltungskalender mit geplanten und vorgesehenen Veranstaltungen an bestimmten Orten. Wenn Sie Fragen zu einer bestimmten Veranstaltung, einem Termin oder den Möglichkeiten haben, selbst eine Veranstaltung zu organisieren, wenden Sie sich bitte an uns. Sie erreichen uns unter der Nummer 14055. Fragen Sie dann nach einem Mitarbeiter aus dem Bereich Veranstaltungen des Teams „APV und Sondergesetze“.

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Genehmigung manchmal mehr Zeit in Anspruch nimmt. In solchen Fällen sind oft zusätzliche Gutachten erforderlich. Reichen Sie den Antrag daher rechtzeitig über das offizielle Antragsformular ein, damit alles sorgfältig bearbeitet werden kann und Sie rechtzeitig Klarheit erhalten.

  • A-Veranstaltung: eine reguläre Veranstaltung: mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
  • B-Veranstaltung: eine Werbeveranstaltung: mindestens 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
  • C-Veranstaltung: eine risikobehaftete Veranstaltung: mindestens 26 Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Veranstalter können aufgrund der aktuellen Vorschriften und der Gegebenheiten vor Ort frühestens 9 Monate im Voraus (mit Ausnahme von C-Veranstaltungen) eine Genehmigung beantragen.

Bitte beachten Sie: Manchmal ist für eine Veranstaltung eine zusätzliche Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung erforderlich, beispielsweise von der Provinz, der Wasserbehörde oder einem Grundstückseigentümer. Hierfür können andere Fristen gelten, die manchmal bis zu 26 Wochen betragen können. Bitte berücksichtigen Sie dies.

Sie benötigen keine Genehmigung, wenn:

  • die Veranstaltung nicht länger als einen Tag dauert;
  • nicht mehr als 100 Personen anwesend sind;
  • die Aktivitäten finden zwischen 09:00 und 23:00 Uhr statt und während der Jahreswende zwischen dem 31. Dezember, 09:00 Uhr, und dem 1. Januar, 01:00 Uhr, des folgenden Jahres;
  • keine Geräuschverstärkungsgeräte verwendet werden;
  • die Aktivitäten nicht auf der Fahrbahn, dem (Moped-)Fahrradweg oder dem Parkplatz stattfinden oder den Verkehr und die Rettungsdienste in anderer Weise behindern;
  • es werden nur kleine Objekte mit einer Fläche von weniger als 15 m² pro Objekt aufgestellt;
  • ein Organisator anwesend ist.

Erfüllt die Veranstaltung diese Bedingungen nicht? Dann beantragen Sie bitte eine Veranstaltungsgenehmigung an.

Unter einer Veranstaltung versteht man auch:

  • eine Gedenkfeier
  • ein Jahrmarkt
  • ein Umzug auf der Straße, wie zum Beispiel ein Blumenkorso, ein Karnevalsumzug oder der Einzug des Nikolaus
  • ein Fest, eine Musikveranstaltung oder ein Wettkampf auf oder an der Straße
  • ein Straßenfest oder ein Nachbarschaftsgrillfest
  • ein Vollkontakt-Kampfsportwettkampf oder eine Vollkontakt-Kampfsportveranstaltung

Möchten Sie eine Tour oder eine Radtour organisieren?

In den meisten Fällen benötigen Sie dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. In manchen Fällen benötigen Sie eine Veranstaltungsgenehmigung und/oder eine Ausnahmegenehmigung oder Genehmigung der Provinz. Dies hängt von der Teilnehmerzahl ab, davon, ob Start und Ziel in der Gemeinde Apeldoorn liegen, und davon, ob noch weitere Aktivitäten organisiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Unsere Seite über Radtouren und Radrennen.

Planen Sie eine private Feier?

Für nicht öffentliche Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen, benötigen Sie keine Genehmigung:

  1. nicht auf oder an öffentlichen Straßen (Gemeindegrund) stattfinden
  2. nur auf Einladung
  3. wobei keine verkehrsbezogenen Maßnahmen erforderlich sind

Was außerdem wichtig ist:

Um Ihren Antrag bearbeiten und prüfen zu können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über diese Angaben. Bitte lesen Sie die Liste sorgfältig durch, bevor Sie einen Antrag einreichen. Sie können Ihren Antrag erst einreichen, wenn Sie alle erforderlichen Informationen vorlegen können.

Die folgenden Informationen müssen Sie stets vorlegen:

Für B- und C-Veranstaltungen ebenfalls:

  • Sicherheitsplan (Hilfe finden Sie unter Website der Sicherheitsregion Nord- und Ost-Gelderland (VNOG))
  • Sicherheitsplan (diesen können Sie bei der Sicherheitsagentur anfordern)
  • Mobilitätsplan/Verkehrsplan
  • Krankenversicherungsplan
  • Konstruktionsdaten für Zelte/Tribünen/Bühnen/sonstige Konstruktionen (Berechnungen und Zeltbuch)
  • Liste der auftretenden Künstler mit Namen und Auftrittszeiten
  • Genehmigung/Mietvertrag des Grundstückseigentümers (wie beim Zwitsal-Gelände und beim Voorwaarts)
  • Lageplan der (Stretch-)Zelte (falls zutreffend) – siehe Einreichungsvoraussetzungen weiter unten

Anmeldevoraussetzungen für das Veranstaltungsgelände

Sie können beispielsweise Google Maps als Hintergrund für Ihre Lage skizze verwenden.

Auf der Zeichnung (mit Nordpfeil) möchten wir gerne die folgenden Teile sehen (sofern zutreffend):

  1. Standort, Lage und Grenzen des Veranstaltungsgeländes;
  2. Geländeaufteilung, wie z. B. Bühnen, (Stretch-)Zelte, Koch- und Grillanlagen, Verkaufsstände, Ausschankstellen, Beleuchtung);
  3. Eingang(e) und (Not-)Ausgang(e) des Veranstaltungsgeländes mit Durchgangsbreite;
  4. Löschmittel;
  5. Standort der Erste-Hilfe-Station;
  6. Erreichbarkeit und Einsatzorte für die Rettungsdienste;
  7. Sitzplan bei mehr als 100 Sitzplätzen (Artikel 5.17 BGBOP).

Einreichungsvoraussetzungen für (Stretch-)Zelte, die für weniger als 150 Personen gleichzeitig vorgesehen sind:

  1. eine Zeichnung des (Stretch-)Zeltes mit den Maßen;
  2. der Verwendungszweck (z. B. Festzelt, Garderobe, Ticketverkauf);
  3. die Aufstellung der Ausrüstung (Bühne, Bar usw.)
  4. das Vorhandensein von Brandschutzvorrichtungen wie Feuerlöschgeräten, Fluchtwegkennzeichnung (ab 50 Personen), Notausgängen und Notbeleuchtung (ab 75 Personen).

Einreichungsvoraussetzungen für (Stretch-)Zelte, die für mehr als 150 Personen gleichzeitig vorgesehen sind:

Bei einem Gebäude mit einem Aufenthaltsraum, der für mehr als 150 Personen gleichzeitig vorgesehen ist, muss die höchste Belegungszahl dieses Aufenthaltsraums angegeben werden.

Der Grundriss enthält für jeden Aufenthaltsraum:

  1. die pro Person verfügbare Fläche;
  2. der Verwendungszweck (z. B. Festzelt, Garderobe, Ticketverkauf);
  3. die Aufstellung der Ausrüstung (Bühne, Bar usw.)
  4. Angabe des Standorts von, sofern vorhanden:
    – feuer- und rauchhemmende Trennkonstruktionen;
    – Fluchtwege;
    – Öffnungsrichtung von Durchgängen im Sinne von § 4.16 BGBOP;
    – Notausgänge und Fluchtwege, mit Angabe ihrer Breite;
    – Fluchtwegkennzeichnungen im Sinne von § 4.15 BGBOP;
    – Notbeleuchtung im Sinne von § 4.3 BGBOP;
    – Feuerlöschvorrichtungen im Sinne von § 4.20 BGBOP;
    – Feuerwehrzugang im Sinne von § 4.24 BGBOP.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Brandschutz bei Zelten sowie eine Beispielzeichnung eines Zeltes..

Lärm bei Veranstaltungen

Eine Veranstaltung ohne Musik ist eher selten. Musik sorgt bei den Besuchern von Veranstaltungen für eine angenehme Stimmung und hebt die Atmosphäre. Lärm kann jedoch auch zu Belästigungen und manchmal sogar zu Störungen führen. Die Gemeinde hat die Aufgabe, ein Gleichgewicht zwischen Lebendigkeit und Lebensqualität sowie zwischen Ruhe und Trubel zu finden.

Der Leitfaden zum Lärm bei Veranstaltungen legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen Sie Lärm verursachen dürfen. Dieser Leitfaden bildet auch die Grundlage für Standortprofile von verschiedenen Veranstaltungsorten, die es in Apeldoorn gibt.

Lärm bei einem Gastronomie-, Freizeit- oder Sportverein

Organisieren Sie als Gastronomie- oder Freizeitunternehmen oder als Sportverein eine Feier oder eine Veranstaltung? Ist der Lärm durch Lautsprecher, Musik oder Teilnehmer dabei lauter als gemäß den Vorschriften zulässig? Melden Sie Ihre Feier oder Veranstaltung bei der Gemeinde an, um eine Ausnahmegenehmigung von den Lärmschutzvorschriften zu erhalten.

Veranstalten Sie eine private Feier und engagieren Sie einen Künstler oder einen DJ oder nutzen Sie eine Beschallungsanlage? Unter ‘Beschallungsanlage’ verstehen wir jeden Ton, dessen Lautstärke durch ein elektronisches Gerät verstärkt wird. Dann müssen Sie hierfür eine Lärmausnahmegenehmigung beantragen. Weitere Informationen zu privaten Feiern finden Sie unter der Rubrik „Private Feiern“.

Wenn Sie eine kleine Veranstaltung organisieren, kann es erforderlich sein, (einen Teil der) Straße mit Absperrgittern zu sperren. Sie können Absperrgitter ausleihen, wenn Sie über eine Veranstaltungsgenehmigung verfügen. Die Nutzung der Absperrgitter ist kostenlos.

Sie kümmern sich selbst um den Transport sowie das Be- und Entladen. Bitte beachten Sie, dass ein Absperrzaun 2,3 m breit und 1,1 m hoch ist und 18 kg wiegt. Sie stellen die Absperrgitter am Tag der Veranstaltung selbst auf und bringen sie nach Ende der Veranstaltung wieder zurück. Weitere Informationen zu Absperrgittern erhalten Sie zusammen mit Ihrer Veranstaltungsgenehmigung.

Bei Aktivitäten, die negative Auswirkungen auf geschützte Tiere, Pflanzen und Naturschutzgebiete haben können, könnte das Naturschutzgesetz (Wnb) zur Anwendung kommen. Insbesondere bei Veranstaltungen im Freien im Westen von Apeldoorn und in anderen waldreichen Gebieten sollten Sie prüfen, ob dies der Fall ist.

Um festzustellen, ob eine Naturgenehmigung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, hat die Die Provinz Gelderland hat die wichtigsten Schritte für Initiatoren zusammengefasst.

Eine Veranstaltung zu organisieren, ist mit einiges an Aufwand verbunden. Man möchte, dass sich die Besucher wohlfühlen, aber auch, dass alles sicher abläuft. Es gibt viele Aspekte im Bereich Sicherheit und Gesundheit, die man beachten muss.

Auf der Website der Sicherheitsregion Nord- und Ost-Gelderland (VNOG) Hier findest du einen praktischen Leitfaden für die Organisation einer Veranstaltung. Außerdem findest du hier Informationsbroschüren und ein Formular zur Erstellung eines Sicherheitsplans.

Das Überqueren eines Bahnübergangs findet unzählige Male am Tag statt. Es handelt sich um eine Tätigkeit, die zum täglichen Ablauf auf öffentlichen und nicht öffentlichen Straßen gehört. Jeder Verkehrsteilnehmer weiß in der Regel, wie er sich verhalten muss, um einen Bahnübergang sicher zu überqueren. Sowohl Fußgänger als auch Fahrzeugführer kennen die geltenden Regeln, wissen, worauf sie achten müssen, und tragen die Verantwortung dafür, dass sie den Bahnübergang sicher überqueren. 

Es sind auch Überquerungen denkbar, die nicht ganz so alltäglich und selbstverständlich sind. Bei diesen Überquerungen müssen andere Aspekte als bei einer regulären Überquerung berücksichtigt werden und/oder es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Bahnübergang sicher zu passieren. Beispiele hierfür sind Überquerungen bei Umzügen, einem Radrennen, einem Schweigemarsch oder der Überquerung durch große Wartungsfahrzeuge. Für diese besonderen Überquerungen verfügt ProRail über ein Verfahren, um den sicheren Ablauf der Überquerung zu gewährleisten.  

Wann liegt eine besondere Überquerung vor? 

Eine besondere Überfahrt ist eine Überfahrt, bei der mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft. 

  • Die Signale der Bahnübergangsanlage können nicht jederzeit sofort befolgt werden. 
  • Ein gesicherter Bahnübergang kann nicht innerhalb von fünfzehn Sekunden frei sein, ein ungesicherter Bahnübergang nicht innerhalb von zwölf Sekunden. 
  • Das Transportgut ist höher als die vorhandene Oberleitung. 
  • Das Transportgut ist breiter als der verfügbare Platz auf dem Bahnübergang. 

Warum ist eine rechtzeitige Abstimmung mit ProRail wichtig? 

Sollte die Überquerung einen oder mehrere dieser Punkte erfüllen, ist stets eine vorherige Absprache mit ProRail erforderlich. Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit ProRail in Verbindung zu setzen, damit gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden kann. Manchmal lässt sich ein Bahnübergang vermeiden, indem die Trasse verlegt oder eine höhenfreie Kreuzung genutzt wird. ProRail ist gerne bereit, mitzudenken und mitzuarbeiten, um die sichere Realisierung der besonderen Überquerung zu gewährleisten.

Gemeinsam wird geprüft, zu welchem Zeitpunkt die Überquerung sicher erfolgen kann und ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Um gemeinsam eine Lösung zu finden, ist Zeit erforderlich; daher ist es wünschenswert, dass mindestens fünf Werktage im Voraus Kontakt mit ProRail aufgenommen wird. Um mit ProRail Kontakt aufzunehmen, senden Sie bitte eine E-Mail an WBI-OCCR@prorail.nl oder rufen Sie die Eisenbahn-Notrufzentrale unter 084-0867880 an. 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website von ProRail

Die Organisation von Veranstaltungen kann Risiken mit sich bringen. Es können unvorhersehbare Umstände eintreten, wie beispielsweise Diebstahl von Eigentum, Unfälle oder Sachbeschädigungen.

Wir empfehlen Ihnen daher, eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Dies sollten Sie am besten auf den Namen des Veranstalters tun (also nicht auf einen privaten Namen). Der Antragsteller der Veranstaltungsgenehmigung ist derjenige, auf dessen Kosten und auf dessen Risiko eine Veranstaltung stattfindet. Die Gemeinde kann nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden, die während oder durch die Veranstaltung entstehen. Der Veranstalter darf keine Schäden an kommunalem Eigentum verursachen.

Durch den Abschluss einer Veranstaltungsversicherung, die sowohl Sach- als auch Personenschäden abdeckt, die sich aus der Veranstaltung ergeben, schützen Sie sich selbst und die Organisation vor möglichen finanziellen Risiken. Für weitere Beratung zu dieser Versicherung verweisen wir Sie an Ihren eigenen Versicherer oder Versicherungsvermittler.

Die Kosten für einen Genehmigungsantrag hängen von den jeweiligen Tätigkeiten ab. Die genauen Kosten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Bitte beachten Sie: Bei nichtkommerzielle Veranstaltungen (z. B. Straßen- oder Nachbarschaftsfeste) werden keine Gebühren für die Bearbeitung des Antrags erhoben. Es fallen jedoch Gebühren für eventuelle Ausnahmegenehmigungen an, sofern diese erforderlich sind.

 
Für die Bearbeitung eines Antrags auf: Kosten 2026
Kleine Veranstaltung (A-Veranstaltung) € 38,24
Veranstaltungsmedium (B-Veranstaltung) € 210,56
Großveranstaltung (C-Veranstaltung) € 459,45
Besonders große Veranstaltung (C+-Veranstaltung) € 995,36
Zur Bearbeitung eines Antrags auf Befreiung von: Kosten 2026
Das Ausschenken von Getränken mit geringem Alkoholgehalt € 116,75
Die Nutzung von Tontechnik (professionell/DJ/Live-Auftritt) € 115,94
Die Nutzung von Tonanlagen (JBL, Bluetooth, Durchsagen, Reden oder anderweitig verstärkt) € 36,73
Das Sonntagsgesetz € 58,11
Das vorübergehende Befahren einer Fußgängerzone (pro 10 Kfz-Kennzeichen) € 26,00
Sonstiges: Kosten 2026
Antrag auf Änderung der Veranstaltungsgenehmigung € 59,99
Wegweiser € 58,12
60×40-Schilder (Werbetafeln für gemeinnützige Veranstaltungen) € 58,12
Lotterie € 81,56