Allgemeine Richtlinie zur Unterrichtung der Anwohner

Im Standortprofil des Stadtteils können Sie nachlesen, um welches Gebiet und welche Behörden es sich handelt. Auch wenn Ihr Standort nicht im Profil aufgeführt ist, gilt die Informationspflicht.

  • Sie informieren Anwohner und Unternehmen im Umkreis von 200 Metern um das Veranstaltungsgelände über die geplante Veranstaltung. Außerdem informieren Sie die zuständigen Stadtteilräte.
  • Sie geben an, dass Sie vom Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegium die Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erhalten haben.
  • Bitte geben Sie an, welche Auswirkungen die Veranstaltung auf die Anwohner hat. Dazu gehören beispielsweise: Lärm, Art der Musik, Verkehr usw. Geben Sie außerdem die Auf- und Abbauzeiten an und nennen Sie die Maßnahmen, die Sie ergreifen, um Belästigungen so weit wie möglich zu vermeiden.
  • Geben Sie in dem Schreiben den Namen und die Telefonnummer einer Kontaktperson an, die vor und während der Veranstaltung für Fragen oder Anmerkungen zur Verfügung steht.