Sie sind verpflichtet, Anwohner, umliegende Unternehmen und andere Betroffene, die sich in einem Umkreis von 200 Metern um die Veranstaltung befinden, schriftlich darüber zu informieren.
Sie sind verpflichtet, Anwohner, umliegende Unternehmen und andere Betroffene, die sich in einem Umkreis von 200 Metern um die Veranstaltung befinden, schriftlich darüber zu informieren.
In das Standortprofil Aus dem Stadtteilprofil geht hervor, um welches Gebiet und welche Behörden es sich handelt. Auch wenn Ihr Standort nicht im Profil aufgeführt ist, gilt die Informationspflicht. Bei Veranstaltungen, die in Innenräumen stattfinden, reicht es oft aus, nur einen kleineren Teil der Umgebung zu informieren.
In einem Informationsschreiben geben Sie Folgendes an:
Geben Sie abschließend den Namen und die Telefonnummer der Kontaktperson an, die vor und während der Veranstaltung erreichbar ist.