Ein kleines Glücksspiel veranstalten

Möchten Sie eine Veranstaltung organisieren, bei der Geld oder Preise zu gewinnen sind? Und hat der Spieler keinen Einfluss darauf, ob er etwas gewinnt? Dann handelt es sich um ein Glücksspiel. Für ein Glücksspiel benötigen Sie eine Genehmigung. Es sei denn, Sie spielen mit Personen, die sich kennen. Oder die Teilnahme ist kostenlos, aber dann gelten bestimmte Bedingungen.

 
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Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie über die Schaltfläche „Online beantragen“ eine Genehmigung beantragen oder eine Meldung einreichen. Sie erhalten ein Schreiben, in dem wir Ihnen mitteilen, ob Sie eine Genehmigung erhalten, oder in dem wir Ihre Meldung eines kleinen Glücksspiels bestätigen.

Wenn Sie im Rahmen einer Veranstaltung ein kleines Glücksspiel organisieren möchten, können Sie dies im Antrag auf die Veranstaltungsgenehmigung angeben. Sie müssen hierfür keinen separaten Antrag für ein kleines Glücksspiel stellen.

Lotterie

Möchten Sie eine Lotterie veranstalten, bei der Sie Geld für die Lose verlangen? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung für eine Lotterie sind:

  • Der Erlös ist ausschließlich für gemeinnützige Zwecke bestimmt, nicht für individuelle oder kommerzielle Zwecke.
  • Mindestens 40% der Lotterieeinnahmen fließen in den Zweck, für den die Genehmigung erteilt wurde.
  • Die Preise betragen höchstens 4500,00 €.

Wenn die Preise und Prämien einen Wert von mehr als 4500,00 € haben, benötigen Sie eine Genehmigung der Glücksspielaufsichtsbehörde erforderlich.

Bingo oder Glücksrad

Möchten Sie an Ihrem Standort ein Bingo oder ein Glücksrad veranstalten? Wenn es keine Preise zu gewinnen gibt und/oder die Veranstaltung im privaten Kreis stattfindet, beispielsweise innerhalb einer Familie, eines Freundeskreises oder eines Pflegeheims, dürfen Sie diese ohne Weiteres organisieren.

Veranstalten Sie ein Bingo?

  • vor Ort, in einem kleinen Raum, in dem die Spieler anwesend sind;
  • bei dem es Preise zu gewinnen gibt;
  • die nicht im geschlossenen Kreis stattfindet

Dann müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Als Veranstalter sind Sie ein niederländischer Verein, der seit mindestens drei Jahren besteht.
  • In der Satzung Ihres Vereins ist ein klar definierter Zweck festgelegt, und dieser Zweck besteht nicht in der Durchführung von Glücksspielen.
  • Sie spenden den Erlös für einen guten Zweck oder an einen Verein
  • Pro Serie oder Set beträgt das Preisgeld höchstens 400,00 Euro.
  • Pro Veranstaltung beträgt der Wert der zu gewinnenden Preise oder Prämien höchstens 1.550,00 Euro
  • Der Erlös ist ausschließlich für das Allgemeinwohl bestimmt, nicht für persönliche Zwecke.

Darf ein Gastronomiebetrieb ein Glücksspiel veranstalten?

In Artikel 14 des Alkoholgesetzes heißt es, dass es nicht gestattet ist, in Gastronomiebetrieben Glücksspiele wie Bingo anzubieten, mit Ausnahme von Spielautomaten, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Weitere Informationen zu Glücksspielen, beispielsweise zur Organisation eines Online-Glücksspiels, eines Werbe-Glücksspiels, einer Fußball- oder Tour-Wette, finden Sie auf der Website der Glücksspielaufsichtsbehörde.

Eine Genehmigung für die Durchführung einer Lotterie kostet 81,56 €. Die Anmeldung für ein Bingo oder ein Glücksrad ist kostenlos.