Verkehrsregler bei Veranstaltungen

Bei der Verkehrsregelung ist es vorgeschrieben, im Besitz einer gültigen Ausbildungsbescheinigung und einer gültigen Ernennungsurkunde der Gemeinde zu sein, in der die Veranstaltung stattfindet. Jeder für eine Veranstaltung eingesetzte Verkehrsregler wird persönlich ernannt. Alle Veranstaltungsverkehrsregler erhalten somit die gleichen Anweisungen und können für eine Ernennungsdauer von maximal einem Jahr eingesetzt werden. Der Veranstalter muss während der Veranstaltung dem Aufsichtsbeamten oder der Polizei eine aktuelle Liste der Verkehrsregler vorlegen können.

Um für eine Anstellung als Verkehrslotse in Frage zu kommen, müssen Sie eine Schulung absolvieren. Das funktioniert wie folgt.

  1. Der Veranstalter einer Veranstaltung meldet die Veranstaltung auf der Website zur Prüfung für Verkehrsregler. Hier finden Sie außerdem einen Leitfaden für Veranstalter.
  2. Die Mitarbeiter der Gemeinde werden über die Anmeldung informiert und müssen die Veranstaltung genehmigen.
  3. Sobald die Anmeldung genehmigt wurde, erhält der Veranstalter eine Benachrichtigung darüber.
  4. Der Veranstalter kann nun die Verkehrslotsen zur Veranstaltung einladen. In der Anleitung auf der Website zur Prüfung für Verkehrsregler wird erklärt, wie Sie dies tun können.
  5. Sobald alle Personen die Anweisungen befolgt haben, werden die Mitarbeiter der Gemeinde darüber informiert. Sobald dies genehmigt wurde, erhält der Veranstalter eine Benachrichtigung.

  • Es ist nicht möglich, einen Antrag als Einzelperson zu stellen. Nur der Veranstalter einer Veranstaltung oder Aktivität kann die Ernennung eines Verkehrslotsen beantragen.
  • Auf der Website zur Prüfung für Verkehrsregler Sie kümmern sich um alles. Ein separater Antrag bei der Gemeinde ist daher nicht erforderlich.
  • Ein Verkehrslotse bei Veranstaltungen muss sich auf erste Aufforderung der Polizei ausweisen können (mit einem Personalausweis oder Reisepass).