Bei der Verkehrsregelung ist es vorgeschrieben, im Besitz einer gültigen Ausbildungsbescheinigung und einer gültigen Ernennungsurkunde der Gemeinde zu sein, in der die Veranstaltung stattfindet. Jeder für eine Veranstaltung eingesetzte Verkehrsregler wird persönlich ernannt. Alle Veranstaltungsverkehrsregler erhalten somit die gleichen Anweisungen und können für eine Ernennungsdauer von maximal einem Jahr eingesetzt werden. Der Veranstalter muss während der Veranstaltung dem Aufsichtsbeamten oder der Polizei eine aktuelle Liste der Verkehrsregler vorlegen können.