Sie müssen eine Schanklizenz beantragen, wenn:
- Sie möchten ein Gastronomieunternehmen übernehmen oder gründen
- Die bauliche Gestaltung wird geändert, beispielsweise durch Änderungen bei der Anzahl der Toiletten, der Belüftung oder der Fläche Ihres Unternehmens
- Die Unternehmensform ändert sich, und damit ändert sich auch der Auszug aus dem Handelsregister der Handelskammer
Sie können Ihre Alkoholgenehmigung online beantragen. Bitte beachten Sie, dass das Antragsverfahren maximal 8 Wochen dauert.
Änderungen
Sie können Änderungen online übermitteln.
Einen Wechsel der Führungskraft(en) können Sie melden, ohne dass eine neue Genehmigung erforderlich ist. Die gemeldete Führungskraft darf daher unmittelbar nach Erhalt der Empfangsbestätigung Ihrer Meldung durch die Gemeinde als Führungskraft in Ihrem Gastronomiebetrieb tätig sein. Bewahren Sie die Empfangsbestätigung zusammen mit Ihrer Alkoholgenehmigung auf.
Ihre Genehmigung besteht dann aus zwei Teilen: der Genehmigung selbst und einem Anhang, in dem Ihre Meldung mit allen in Ihrem Gastronomiebetrieb tätigen Führungskräften aufgeführt ist. Gemeldete Führungskräfte werden erst dann in den Anhang aufgenommen, wenn sie nach einer Prüfung die Anforderungen des Alkoholgesetzes erfüllen.
Bibob-Gesetz
Ihr Antrag wird anhand des Bibob-Gesetzes geprüft. Dieses Gesetz räumt der Gemeinde die Möglichkeit ein, eine Genehmigung zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Genehmigung (unter anderem) zur Begehung von Straftaten genutzt wird.
Dies gilt grundsätzlich nicht für die Kantine eines Sportvereins oder eines Gemeindezentrums (quasi-kommerzielle Einrichtung). Für die Prüfung gemäß dem Bibob-Gesetz füllen Sie bitte ein separates Antragsformular aus. Beim Ausfüllen des Online-Antragsformulars finden Sie einen Link zum obligatorischen Bibob-Fragebogen für Genehmigungen. Auf der BIBO-Seite Dort finden Sie auch eine ausführliche Erläuterung zum Bibob-Gesetz.
Auf der Grundlage Ihrer Antworten und der eingereichten Anlagen kann die Gemeinde Ihnen zusätzliche Fragen stellen (Artikel 4:5 des Allgemeinen Verwaltungsrechtsgesetzes). Sollte der Antrag nach der Stellung der ergänzenden Fragen immer noch unvollständig sein, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet. Reichen Sie daher zunächst so viele Angaben wie möglich ein und formulieren Sie diese so klar wie möglich.
Wenn Sie Fragen zu den einzureichenden Unterlagen haben, können Sie sich unter der Telefonnummer 14 055 an die Abteilung für Genehmigungen wenden.
- Alle Führungskräfte müssen mindestens 21 Jahre alt sein (bei einem Verein mindestens 2 Personen).
- Alle Führungskräfte verfügen über ein Zertifikat für Sozialhygiene von der Stiftung für Fachkompetenz im Gastgewerbe (SVH).
- Alle Führungskräfte erfüllen die moralischen Anforderungen.
- Die Einrichtung erfüllt eine Reihe von Anforderungen, beispielsweise in Bezug auf Belüftung und Toiletten. Für einen Spirituosenladen gilt lediglich eine Mindestfläche von 15 m². Ist ein Spirituosengeschäft Teil eines Supermarkts, muss ein sogenannter Verbindungsraum (Erläuterung siehe „Definitionen und Erläuterungen“) eingerichtet werden.
- Sie sind als Unternehmer bei der Handelskammer registriert.
- Als Verein oder Stiftung verfügen Sie über eine Satzung, in der Sie sich zur Einhaltung der sogenannten para-kommerziellen Vorschriften verpflichten. Eine Stiftung oder ein Verein darf beispielsweise keine Gastronomieräume an Dritte vermieten.
- Damit soll unlauterer Wettbewerb mit der regulären Gastronomie verhindert werden. Ihr Betrieb wird diesbezüglich überprüft, bevor eine Schanklizenz erteilt wird.
Moralische Anforderungen
- Artikel 8 Absatz 1c des Alkoholgesetzes besagt, dass man als Führungskraft nicht unter Vormundschaft stehen darf. In dem Artikel heißt es außerdem, dass man nicht der elterlichen Sorge oder der Vormundschaft entzogen sein darf. Das bedeutet, dass das Gesetz eine Person als nicht mehr geeignet erachtet, als Elternteil oder Vormund zu fungieren. Der Gesetzgeber hält dies für so schwerwiegend, dass eine solche Person auch nicht geeignet sein kann, als Führungskraft im Gastgewerbe tätig zu sein.
- Artikel 8 Absatz 1b besagt, dass man kein schlechtes Lebensverhalten aufweisen darf. Früher musste man beim Bürgermeister ein Führungszeugnis beantragen. Heutzutage benötigt man ein Führungszeugnis (VOG), um diese Anforderung zu erfüllen. Die Bescheinigung wird von der Gemeinde ausgestellt, nachdem sie beim Justizinformationsdienst eine Auskunft eingeholt hat. Ergibt die Überprüfung, dass keine Straftaten des Antragstellers bekannt sind, wird ein VOG ausgestellt. Liegen hingegen strafbare Handlungen vor, beurteilt eine spezielle Kommission (Zentralstelle für Führungszeugnisse), ob diese Handlungen für den Zweck, für den das Führungszeugnis beantragt wurde, von Bedeutung sind.
- Die Altersvoraussetzung von 21 Jahren ist in Artikel 8 Absatz 1c festgelegt. Es besteht keine Möglichkeit mehr, eine Ausnahme von dieser Altersvoraussetzung zu erhalten. Der Grund für diese Altersgrenze ist, dass man als Führungskraft in bestimmten Fällen eine gewisse Autorität haben muss.
- Artikel 8 Absatz 2 verweist auf den Alkoholbeschluss. Darin sind weitere moralische Anforderungen an Führungskräfte festgelegt. So darf der Betriebsleiter/Verwalter in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein.
- In den letzten 5 Jahren darfst du wegen bestimmter Verstöße höchstens einmal zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt worden sein. Dazu zählen Verstöße gegen das Opiumgesetz (Drogenhandel), das Alkoholgesetz, das Straßenverkehrsgesetz (Fahren unter Alkoholeinfluss) und das Glücksspielgesetz (illegales Glücksspiel).
- Auch Personen, die als Führungskräfte in einem Gastronomiebetrieb tätig waren, der auf Anordnung des Bürgermeisters länger als einen Monat geschlossen war, können grundsätzlich nicht mehr als Führungskräfte arbeiten.
Verschleißstelle
Ein mit einer abschließbaren Zugangstür versehener Raum, der Teil einer Einrichtung ist, in der Sie den Spirituosenhandel betreiben, oder mit dieser zusammenfällt, und der in jedem Fall für die Abgabe von Spirituosen zum Verzehr an einem anderen Ort bestimmt ist.
Nering-Raum
Räumlichkeiten innerhalb eines Gebäudes, die für den Einzelhandel, den Selbstbedienungsgroßhandel oder eine der folgenden Tätigkeiten genutzt werden:
- der gewerbliche Verkauf von Waren an Privatpersonen (öffentliche Versteigerung)
- die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
- die gewerbliche Vermietung von Gegenständen
- der gewerbliche Ankauf von Waren in der Öffentlichkeit.
Ein häufig anzutreffender Geschäftsraum ist der Supermarkt.
Verbindungsort
Ein zu den Räumlichkeiten gehörender Bereich, in dem Sie Ihr Einzelhandelsgeschäft betreiben und der als Durchgang zwischen einem Geschäftsraum und einem Verkaufsraum genutzt wird. In diesem Raum dürfen Sie keinen Einzelhandel betreiben. Es dürfen dort auch keine Selbstbedienungsgroßhandelsgeschäfte oder andere unter „Gewerbefläche“ aufgeführte Tätigkeiten stattfinden.
Entfernung zu Fuß
Die kürzeste Entfernung im Verbindungsraum zwischen der Eingangstür des Arbeitsraums und der Tür zum Betriebsraum. Es ist darauf zu achten, dass Sie in einem Abstand von mindestens 0,30 m zu Bauteilen gehen können. Der Türpfosten gilt dabei als Bauteil.