Genehmigung zur Verlängerung der Öffnungszeiten im Gastgewerbe

Die Gemeinde Apeldoorn legt einheitliche Öffnungszeiten für Gastronomiebetriebe fest (siehe Bedingungen). Wenn Sie Ihren Gastronomiebetrieb länger geöffnet halten möchten, müssen Sie eine Genehmigung zur Verlängerung der Öffnungszeiten beantragen. Ihr Gastronomiebetrieb muss spätestens um 04:00 Uhr nachts schließen.

 
Dauer

4 Wochen

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Sie können online (nach Anmeldung mit eHerkenning) eine Verlängerung der Öffnungszeiten beantragen oder beenden.

Die Gemeinde bearbeitet Ihren Antrag innerhalb von 4 Wochen.

Die Kosten für diese Genehmigung sind wie folgt:

  • 233,60 € einmalig für die Nacht von Sonntag bis einschließlich Donnerstag bis 04:00 Uhr
  • 175,21 € einmalig für die Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. 
  • 175,21 € einmalig für eine einmalige Verlängerung.

Die Gemeinde Apeldoorn hat standardmäßig folgende Öffnungszeiten:

  • Sonntag bis einschließlich Donnerstag von 06:00 Uhr bis 01:00 Uhr nachts
  • freitags und samstags von 06:00 Uhr bis 02:00 Uhr nachts

Wenn Sie eine Genehmigung haben, bis 04:00 Uhr morgens geöffnet zu sein, müssen Sie freitags und samstags nachts einen Türsteher beschäftigen. Dies gilt auch für Gastronomiebetriebe, die nach den regulären Öffnungszeiten alkoholische Getränke ausschenken. Ohne Türsteher erhalten Sie keine Genehmigung, länger geöffnet zu bleiben.

Für Gastronomiebetriebe, wie beispielsweise einen Dönerladen, gelten folgende Regeln:

  • Wenn Sie eine Genehmigung haben, bis 04:00 Uhr morgens geöffnet zu sein, dürfen Sie nach 03:00 Uhr weiterhin Besucher zulassen.
  • Freitags und samstags dürfen Sie nach 02:00 Uhr nachts ausschließlich alkoholfreie Getränke ausschenken.
  • Wenn Sie weiterhin alkoholische Getränke ausschenken möchten, dürfen Sie ab 03:00 Uhr keine Gäste mehr in Ihr Lokal lassen.

Für Gastronomiebetriebe außerhalb des Ausgeh- und Überwachungsgebiets von Apeldoorn erteilen wir in der Regel keine Genehmigung.