Ausnahmegenehmigung zur Verordnung über die Ladenöffnungszeiten (Abendgeschäft)

Um ein Geschäft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zu öffnen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Verordnung über die Ladenöffnungszeiten.

 
Dauer

Acht Wochen.

Kosten

174,04 € für die einmalige Eröffnung eines Nachtladens.
870,15 € für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Eröffnung eines Nachtgeschäfts für ein Jahr.

Mehr lesen
Startseite | Herrschen und wissen | Unternehmertum und Organisation | Genehmigungen und Ausnahmen | Gastronomie und Einzelhandel | Ausnahmegenehmigung zur Verordnung über die Ladenöffnungszeiten (Abendgeschäft)

Schau es dir an Übersicht über die Öffnungszeiten in der Gemeinde Apeldoorn. Innerhalb dieser Zeiten können Geschäfte in Apeldoorn ihre Öffnungszeiten selbst festlegen. Wenn Sie von diesen Zeiten abweichen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Sie können zwei Arten von Ausnahmegenehmigungen vom Ladenschlussgesetz beantragen. Damit dürfen Sie Ihr Geschäft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten geöffnet halten.

  • Eine Ausnahmegenehmigung für Nachtgeschäfte (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr)
  • Eine Ausnahmegenehmigung für besondere Anlässe vorübergehender Art. Dazu zählt beispielsweise die Veröffentlichung eines neuen Buches oder Spiels um Mitternacht.

Die Stadtverwaltung Apeldoorn prüft Ihren Antrag unter folgenden Gesichtspunkten:

  • Beeinträchtigung des Wohn- und Lebensumfelds in der Umgebung
  • Störung der öffentlichen Ordnung.

Sie können eine Ausnahmegenehmigung online beantragen. Wir bearbeiten Ihren Antrag innerhalb von 8 Wochen. Sie erhalten einen Brief mit der Entscheidung.

Die Kosten für diesen Antrag sind wie folgt:

  • 174,04 € für die einmalige Eröffnung eines Nachtladens.
  • 870,15 € für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Eröffnung eines Nachtgeschäfts für ein Jahr.