In Apeldoorn dürfen maximal fünf Coffeeshops betrieben werden. Ein Coffeeshop darf sich nur mit einer Duldungserklärung des Bürgermeisters niederlassen.
Derzeit liegt keine Duldungserklärung vor. Sobald das Verfahren für eine neue Duldungserklärung eröffnet wird, werden wir dies auf unserer Website bekannt geben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie einen Antrag stellen.
Ihr Antrag wird anhand des Bibob-Gesetzes geprüft. Dieses Gesetz räumt der Gemeinde die Möglichkeit ein, eine Genehmigung zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Genehmigung (unter anderem) zur Begehung von Straftaten genutzt wird.
Für die Prüfung gemäß dem Bibob-Gesetz füllen Sie bitte den Bibob-Fragebogen für Genehmigungen aus. Einen Link zu diesem digitalen Formular erhalten Sie zusammen mit dem Antragsformular für diese Genehmigung; er ist außerdem zu finden unter die Bibob-Seite.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- 3.275,20 € für einen Antrag auf eine Duldungsbescheinigung für einen Coffeeshop
- 655,73 € für die Änderung der Genehmigung bzw. der Duldungserklärung für einen Coffeeshop
- Sie dürfen das Wohn- und Lebensumfeld und/oder die öffentliche Ordnung nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigen.
- Sie dürfen den Coffeeshop nicht in einer Entfernung von weniger als 350 Metern zu Fuß von einer (Bildungs-)Einrichtung für Jugendliche unter 18 Jahren errichten.
- Das Grundstück, auf dem Sie den Coffeeshop errichten möchten, ist für Gastronomiezwecke ausgewiesen.
- Sie müssen bei der Handelskammer eingetragen sein
Lesen Sie alle Bedingungen im Coffeeshop-Politik (PDF, 826 kB).