Genehmigung für einen vorübergehenden Standort

Möchten Sie vorübergehend Waren verkaufen oder Dienstleistungen von einem Verkaufsstand, einem Verkaufswagen, einem Foodtruck, einem Tisch oder einer anderen Verkaufsstelle aus anbieten? Dann benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung für einen einmaligen Standplatz. Dies gilt für Standplätze auf kommunalem Grund und in einigen Fällen auch für Standplätze auf privatem Grund.

 
Fester Standort

Sind Sie auf der Suche nach einem festen oder saisonalen Stellplatz? Dann schauen Sie doch mal unter Genehmigung für einen festen Standplatz.

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Ein vorübergehender Standort ist ein Standort, den Sie für einen kurzen Zeitraum nutzen.

  • Der Einsatzort darf keinen festen oder strukturellen Charakter haben.
  • Gelegentliche Verkaufsstände sind auf Wochenmärkten nicht gestattet.
  • Ein gelegentlicher Standplatz ist für einen kurzen, vorübergehenden Zeitraum vorgesehen und darf keinen dauerhaften Charakter annehmen. Gelegentliche Standplätze sind auf Wochenmärkten nicht zulässig.

Es gibt verschiedene Arten von vorübergehenden Standorten:

Idealer Standort

Ein ideeller Standplatz ist für Aktivitäten ohne kommerziellen Gewinnzweck vorgesehen. Zum Beispiel für soziale, informative, karitative, kulturelle, sportliche, pädagogische, weltanschauliche oder religiöse Zwecke.

Bedingungen
  • Sie können pro Kalenderjahr und Antragsteller, Stiftung oder Organisation eine Genehmigung für maximal 12 Tage beantragen.

Keine Standplatzgenehmigung erforderlich:

  • Maximal zwei kleine, leicht zu transportierende Gegenstände mit einer Größe von maximal 1 x 1 Meter (z. B. ein Stehtisch oder ein kleiner Rollwagen)
  • Die Gegenstände dürfen weder die Umgebung noch die Rettungsdienste behindern, müssen sofort entfernt werden können und dürfen nicht direkt vor dem Eingang eines Geschäfts oder Unternehmens aufgestellt werden.

Werbeplatz

Ein Werbestand dient dazu, ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Organisation oder ein Unternehmen zu bewerben.

Bedingungen
  • Sie können pro Auftraggeber und Kalenderjahr maximal 4 Tage für einen Werbestand beantragen.

In der Innenstadt gelten zusätzliche Einschränkungen:

  • Werbestände sind ausschließlich auf dem Marktplatz erlaubt;
  • Auf dem Raadhuisplein ist dies nur möglich, wenn der Platz es zulässt;
  • Der Raadhuisplein steht auf jeden Fall vom 1. März bis einschließlich 31. Oktober wegen der Sommerterrassen nicht zur Verfügung.

Gelegentlicher Standort für ein eigenes Geschäft

Ein vorübergehender Verkaufsstand vor Ihrem eigenen Geschäft, beispielsweise anlässlich eines Jubiläums, einer Eröffnung oder einer Sonderaktion.

Bedingungen
  • Sie können dies maximal zweimal pro Kalenderjahr beantragen. Pro Antrag dürfen Sie maximal zwei Tage beantragen.

Gelegentlicher gewerblicher Standort (einschließlich Foodtrucks)

Ein gelegentlicher gewerblicher Standplatz ist ein vorübergehender gewerblicher Verkaufs- oder Dienstleistungsstandplatz, der nicht unter eine der anderen Kategorien fällt.

Bedingungen
  • Sie können pro Kalenderjahr maximal zweimal einen Antrag stellen. Pro Antrag können Sie maximal einen Monat beantragen.
  • Für Einkaufszentren in Stadtvierteln gilt eine Obergrenze von 3 Tagen pro Woche. An anderen Standorten gilt eine Obergrenze von 4 Tagen pro Woche.
  • Foodtrucks, die Sie vorübergehend für eine private Feier oder eine geschäftliche Veranstaltung mieten, fallen darunter, sofern der Foodtruck auf öffentlichem Grund steht. Sie dürfen keinen Foodtruck auf öffentlichem Grund aufstellen, wenn die private Feier in einem Gastronomiebetrieb mit eigener Küche stattfindet.

Für die Innenstadt gelten zusätzliche Vorschriften.

Möchten Sie innerhalb der ausgewiesenen Fußgängerzone gelegentlich einen Standplatz nutzen? Dann melden Sie sich bitte vorab an Kontakt mit der Gemeinde Apeldoorn.

Im zentralen Einkaufsviertel sind auf den wichtigsten Fußgängerwegen keine Standplätze erlaubt.

Möchten Sie lediglich Prospekte, Flyer oder Produktproben verteilen und nutzen Sie dabei keinen Stand, keinen Verkaufsstand oder andere Verkaufshilfen? Dann benötigen Sie hierfür keine Standgenehmigung.

Für einen vorübergehenden Standort fallen in manchen Fällen Kosten an. In jedem Fall müssen Sie die Bearbeitungsgebühren für Ihren Antrag entrichten, auch wenn Sie keine Genehmigung erhalten.

Genehmigung für einen ideellen Standort kostenlos
Sonstige befristete Standortgenehmigung € 116,-
Befristete Ausnahmegenehmigung für das Befahren von Fußgängerzonen € 26,-

Precario

Für einen Stellplatz auf kommunalem Grund zahlen Sie darüber hinaus eine Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raums.

Der Preis beträgt 116,00 € pro Tag.

Elektrik

An einigen Standorten, an denen Märkte stattfinden, sind kommunale Stromanschlüsse vorhanden. Für die Nutzung dieser Stromanschlüsse fallen Kosten an.

Der Marktmeister legt fest, welche Gruppe zutrifft.