Mitlaufen
Wenn Sie Interesse an einem Marktstandplatz haben, haben Sie die Möglichkeit, zunächst an einem der Märkte mitzulaufen. Mitlaufen bedeutet, dass Sie sich für einen freien Marktstandplatz (einen sogenannten Tagesstandplatz) bewerben möchten. Ein zugewiesener Tagesstand bedeutet nicht, dass Sie automatisch Anspruch auf einen Marktstand haben.
Möchten Sie auf einem der Märkte mitmachen? Dann füllen Sie bitte rechtzeitig (mindestens 2 Werktage vor dem jeweiligen Markttag) das untenstehende Formular aus.
Warteliste
Sollte laut Branchenliste noch kein Platz in Ihrer Branche frei sein, können Sie sich auf eine Warteliste eintragen.
Anmeldung für die Warteliste für Marktstände
Um auf der Warteliste zu bleiben, müssen Sie jährlich innerhalb eines Jahres nach der Eintragung schriftlich einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Antrag auf Verlängerung der Registrierung
Beantragung einer Marktgenehmigung
Bei der Vergabe eines freien Marktstandplatzes werden die Wartelisten und die Listen der Nachrücker zusammengefasst. Dabei wird nicht nur das Anmeldedatum berücksichtigt, sondern beispielsweise auch die Branche. Angestrebt wird eine möglichst große Vielfalt an Branchen auf den Märkten.
Möchten Sie eine Genehmigung für einen Marktstand beantragen? Dann können Sie dazu das untenstehende Formular ausfüllen.
Bibob-Gesetz
Wir können Ihren Antrag anhand der Bibob-Gesetz. Dieses Gesetz räumt der Gemeinde die Möglichkeit ein, eine Genehmigung zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Genehmigung (unter anderem) zur Begehung von Straftaten genutzt wird. Für die Prüfung gemäß dem Bibob-Gesetz füllen Sie ein separates Antragsformular aus. Dieses Formular erhalten Sie von der Gemeinde und finden Sie auf der BIBO-Seite.
Alle zwei Monate findet eine Vergaberunde statt. Das bedeutet, dass Sie sich für einen anderen freien Standplatz auf dem Markt bzw. für eine Erweiterung der Standfläche (maximal 8 Meter) bewerben können. Wenn Sie daran teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.
Möchten Sie eine der folgenden Angaben ändern:
- Adressänderung melden
- Die Anzahl der Meter Ihres Stellplatzes ändern
- Ihre Verkaufsmethode ändern
- Ihren Marktstand kündigen
Dann können Sie diese Änderung über Änderung der Marktgenehmigung.
Möchten Sie Ihren Marktstand an einen anderen Nachfolger übertragen? Dann können Sie hierfür das untenstehende Formular ausfüllen.
Die Kosten für einen Stellplatz sind wie folgt:
| Art des Stellplatzes (Tiefe des Stellplatzes max. 3 m) |
Pro Tag | Pro Quartal |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag pro m | € 3,98 | € 39,80 |
| Montag bis Freitag pro m² (Tiefenmeter) | € 2,61 | € 26,10 |
| Samstag pro m | € 5,41 | € 54,10 |
| Samstag pro m² (Tiefenmeter) | € 3,24 | € 32,40 |
| Elektrik: Die Kosten hängen beispielsweise von der gewünschten Anschlussart ab. Der Marktmeister kann Sie darüber informieren. |
Verschiedenes |
| Marktstand mieten: Sie zahlen dem Standbetreiber eine Standgebühr | - |
| Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Aufnahme in die Warteliste beträgt für die erste Anmeldung pro Markt | € 40,08 |
| Die Gebühr für die Bearbeitung eines Wiederholungsantrags auf Aufnahme in die Warteliste beträgt pro Markt | € 23,95 |
Um Anspruch auf einen festen Standplatz oder einen Tagesstandplatz zu haben, müssen Sie im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sein und im Besitz eines gültigen Ausweises sein.