Erläuterung zum Geruch an den Stellplätzen

Für Standorte, an denen Lebensmittel zubereitet werden, gelten die Geruchsvorschriften aus dem Umweltplan Apeldoorn. Die Grundregel lautet, dass der Standort mehr als 25 Meter von umliegenden Gebäuden entfernt sein muss. Ist dies nicht der Fall, muss eine wirksame Geruchsbeseitigungsanlage installiert werden. ‘Wirksam’ bedeutet, dass die Anlage die geruchsverursachenden Bestandteile auffängt (und nicht überdeckt), für den Abgasstrom geeignet ist, über ausreichende Kapazität verfügt und ordnungsgemäß gewartet wird.

Von der Vorschrift, dass eine wirksame Entlüftungsanlage installiert werden muss, kann abgewichen werden, wenn Lebensmittel mit Hilfe von normalen Küchengeräten zubereitet werden. Unter Küchengeräten verstehen wir: Geräte, die auch in Privathaushalten verwendet werden. Professionelle Küchen verwenden ‘Großküchengeräte’. Die in professionellen Küchen verwendeten Geräte sind etwas größer als Haushaltsgeräte und werden von spezialisierten Anbietern vertrieben. Großküchengeräte gibt es sowohl in elektrischer als auch in gasbeheizter Ausführung. Schwere Großküchengeräte sind beispielsweise Nudelkocher für eine Mensa oder die Frittierwand einer Snackbar oder eines Fischstandes.

Für Ihren Antrag ist es daher wichtig, dass Sie auf dem Lageplan vermerken, dass Ihr Verkaufswagen mehr als 25 Meter von den nächstgelegenen Gebäuden entfernt steht.

Befinden Sie sich in näherer Entfernung, benötigen Sie grundsätzlich eine leistungsfähige Geruchsbeseitigungsanlage. Verfügen Sie über eine solche Anlage? Geben Sie dann bitte in Ihrem Antrag die Marke, den Typ, das Filtermaterial und die Kapazität der Geruchsbeseitigungsanlage an. Nur wenn Sie normale Küchengeräte verwenden, kann hiervon abgewichen werden.

Sind Sie der Meinung, dass diese Ausnahme auf Sie zutrifft? Geben Sie dann bitte an, welche Küchengeräte Sie verwenden, und fügen Sie einige aussagekräftige Fotos vom Innenraum Ihres Verkaufswagens bei.

Der Umweltdienst Veluwe entscheidet letztendlich, ob es sich um Küchengeräte bzw. Großküchengeräte handelt, ob der Verkaufsstand in ausreichendem Abstand zu den Gebäuden steht und ob eine Geruchsbeseitigungsanlage erforderlich ist.