Nachstehend finden Sie die Voraussetzungen für die Beantragung einer Genehmigung für Straßenkünstler:
- Sie dürfen sich maximal 30 Minuten am Stück an einem Ort aufhalten. Nach Ablauf dieser 30 Minuten müssen Sie einen Ort aufsuchen, der mindestens 150 Meter vom vorherigen Ort entfernt ist.
- An einem Veranstaltungsort (und in einem Umkreis von 50 Metern) dürfen innerhalb von 24 Stunden maximal zwei Auftritte stattfinden.
- Es ist nicht gestattet, vor 10.00 Uhr und nach 20.00 Uhr Musik abzuspielen.
- Die Musik darf nicht verstärkt werden.
- Sie müssen dafür sorgen, dass Eingänge, Fenster und Schaufenster nicht versperrt werden.
- Sie dürfen nur auf passive Weise um Geld bitten, beispielsweise indem Sie eine Schale auf den Boden stellen.
- Die Genehmigung darf nur von der Person genutzt werden, an die sie erteilt wurde.
- Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Aktivitäten keine Beeinträchtigungen für Veranstaltungen darstellen.
Die Beantragung einer Genehmigung für Straßenkünstler für ein Jahr kostet: 272,95 €
Die Beantragung einer einmaligen Genehmigung für Straßenkünstler kostet: 58,11 €.