Bitte lesen Sie vor Einreichung Ihres Antrags die Bedingungen auf der Website durch. Senden Sie eine E-Mail an apvvergunningen@apeldoorn.nl mit der Bitte um Zusendung des Antragsformulars “Antragsformular für die Genehmigung zum Verkauf von Feuerwerkskörpern”.
Die Gemeinde bearbeitet Ihren Antrag innerhalb von 8 Wochen.
Bibob-Gesetz
Ihr Antrag wird anhand des Bibob-Gesetzes geprüft. Dieses Gesetz gibt der Gemeinde die Möglichkeit, eine Genehmigung zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Genehmigung (unter anderem) zur Begehung von Straftaten genutzt wird. Für die Prüfung gemäß dem Bibob-Gesetz füllen Sie bitte ein separates Antragsformular aus. Dieses Formular erhalten Sie von der Gemeinde und finden Sie außerdem auf der BIBO-Seite.
Eine Genehmigung für den Verkauf von Feuerwerkskörpern kostet 590,03 €.
Die Stadt Apeldoorn prüft die folgenden Punkte:
- Die Feuerwerksgenehmigung muss spätestens 12 Wochen vor dem Verkauf beantragt werden.
- Die Lagerung und der Verkauf von Feuerwerkskörpern verursachen keine Belästigungen und keine Probleme für die öffentliche Ordnung
- Die Lager- und Verkaufsräume entsprechen den Anforderungen der Feuerwerksverordnung.
- Der Umweltplan erlaubt die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern
- Sie verkaufen Feuerwerkskörper ausschließlich zum Jahreswechsel.