Das Gesetz zur Förderung von Integritätsprüfungen durch die öffentliche Verwaltung (Bibob) ist ein Instrument zum Schutz der Integrität der öffentlichen Verwaltung.
Das Gesetz zur Förderung von Integritätsprüfungen durch die öffentliche Verwaltung (Bibob) ist ein Instrument zum Schutz der Integrität der öffentlichen Verwaltung.
Die Gemeinde Apeldoorn macht von den Befugnissen Gebrauch, die das Bibob-Gesetz vorsieht. Bibob steht für die Förderung von Integritätsprüfungen durch die öffentliche Verwaltung. Das Bibob-Gesetz ermöglicht es der Gemeinde in einer Reihe von Fällen, Integritätsprüfungen durchzuführen. Wir tun dies, um zu verhindern, dass die Gemeinde unwissentlich betrügerische Aktivitäten begünstigt.
Auf diese Weise trägt eine Bibob-Prüfung zu einem fairen und angenehmen Wohn-, Lebens- und Unternehmensklima bei. Wenn Sie mit einer Bibob-Prüfung konfrontiert werden, bedeutet das nicht, dass die Gemeinde an Ihrer Integrität zweifelt. Wir führen in bestimmten Fällen grundsätzlich eine Bibob-Prüfung durch. So verhindern wir, dass Sie willkürlichen Maßnahmen ausgesetzt werden.
In einigen Fällen führen wir grundsätzlich eine Bibob-Prüfung durch:
In einigen Fällen führen wir gelegentlich eine Bibob-Prüfung durch. In dem Bibob-Richtlinie Auf der Website der Gemeinde Apeldoorn können Sie dies nachlesen. Hier einige Beispiele:;
Es kann vorkommen, dass Sie bereits über eine Genehmigung verfügen und dennoch ein Bibob-Formular erhalten. Ist dies der Fall, hat die Gemeinde Hinweise erhalten, die die Durchführung einer Bibob-Prüfung erforderlich machen. Auch wenn Sie bereits über eine Genehmigung verfügen, sind Sie verpflichtet, an der Prüfung mitzuwirken. Wenn Sie dies nicht tun, kann Ihre Genehmigung entzogen werden.
Die Überprüfung wird vom Bibob-Büro der Gemeinde Apeldoorn durchgeführt. Im Bibob-Büro arbeiten Prüfer, die anhand des Bibob-Formulars die Überprüfung durchführen und schließlich dem Mitarbeiter, mit dem Sie in direktem Kontakt stehen, eine Empfehlung aussprechen. Der Ermittler ist also nicht die Person, die Ihren Antrag bearbeitet oder mit der Sie im Zusammenhang mit einer Immobilientransaktion oder einem öffentlichen Auftrag in Kontakt stehen. Ihr Ansprechpartner ist über den Fortschritt der Untersuchung nicht informiert. Die Ermittler behandeln Ihre Daten vertraulich. Diese werden auf einem gesicherten Server gespeichert, auf den nur die Ermittler Zugriff haben. Sollte das Bureau Bibob selbst nicht zu einem Ergebnis kommen, kann es Unterstützung beim Landesamt Bibob. Wir informieren Sie stets, wenn wir das Nationale Bibob-Büro um Rat bitten.
Das Bibob-Büro ist bestrebt, Ihrem Ansprechpartner bei der Gemeinde innerhalb von sechs bis acht Wochen eine Stellungnahme zu übermitteln. Die Frist, innerhalb derer das Bibob-Büro eine Stellungnahme abgibt, hängt jedoch von Ihrer Mitwirkung und der Frist ab, innerhalb derer Sie ergänzende Unterlagen einreichen. Wenn wir das Nationale Bibob-Büro um eine Stellungnahme bitten, verlängert sich die Frist jedoch um drei Monate.
Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, informieren wir Ihren Ansprechpartner über das Ergebnis. Im Allgemeinen kann die Empfehlung aus drei Schlussfolgerungen bestehen:
Sie können gegen eine Bibob-Prüfung keinen Widerspruch einlegen und sind verpflichtet, daran mitzuwirken. Wenn Sie nicht an einer Bibob-Prüfung mitwirken möchten, können Sie Ihren Antrag zurückziehen. Führt eine Bibob-Feststellung dazu, dass die Genehmigung unter Auflagen erteilt oder ein Antrag abgelehnt wird, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, in dem festgestellt wird, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet wird, die Genehmigung unter Auflagen erteilt oder der Antrag abgelehnt wird. Führt eine Bibob-Prüfung zu der Schlussfolgerung, dass wir keine Immobilientransaktion mit Ihnen abschließen oder Ihnen keinen öffentlichen Auftrag erteilen, und sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie sich an das Zivilgericht wenden.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie eine E-Mail senden an bibob@apeldoorn.nl
Die Gemeinde Apeldoorn wendet das Bibob-Gesetz in den folgenden Bereichen an: