Bibob-Gesetz

Das Gesetz zur Förderung von Integritätsprüfungen durch die öffentliche Verwaltung (Bibob) ist ein Instrument zum Schutz der Integrität der öffentlichen Verwaltung.

Die Gemeinde Apeldoorn macht von den Befugnissen Gebrauch, die das Bibob-Gesetz vorsieht. Bibob steht für die Förderung von Integritätsprüfungen durch die öffentliche Verwaltung. Das Bibob-Gesetz ermöglicht es der Gemeinde in einer Reihe von Fällen, Integritätsprüfungen durchzuführen. Wir tun dies, um zu verhindern, dass die Gemeinde unwissentlich betrügerische Aktivitäten begünstigt.

Auf diese Weise trägt eine Bibob-Prüfung zu einem fairen und angenehmen Wohn-, Lebens- und Unternehmensklima bei. Wenn Sie mit einer Bibob-Prüfung konfrontiert werden, bedeutet das nicht, dass die Gemeinde an Ihrer Integrität zweifelt. Wir führen in bestimmten Fällen grundsätzlich eine Bibob-Prüfung durch. So verhindern wir, dass Sie willkürlichen Maßnahmen ausgesetzt werden.

In einigen Fällen führen wir grundsätzlich eine Bibob-Prüfung durch:

  • Wenn Sie eine Genehmigung oder eine Ausnahmegenehmigung gemäß dem Alkoholgesetz beantragen;
  • Wenn Sie eine Genehmigung auf der Grundlage der Allgemeinen Ortsverordnung beantragen;
  • Wenn Sie eine Immobilie nutzen möchten, um dort Zimmer zu vermieten;
  • Wenn Sie ein Bauprojekt durchführen möchten, dessen Kosten mehr als 1.000.000 € betragen;
  • Wenn Sie mit uns einen Vertrag über die Erbringung von Betreuungsleistungen auf der Grundlage des Gesetzes über soziale Unterstützung und des Jugendgesetzes abschließen oder wenn Sie bereits einen Vertrag in diesem Rahmen haben und einen Subunternehmer beauftragen möchten;

In einigen Fällen führen wir gelegentlich eine Bibob-Prüfung durch. In dem Bibob-Richtlinie Auf der Website der Gemeinde Apeldoorn können Sie dies nachlesen. Hier einige Beispiele:;

  • Wenn Sie eine Immobilientransaktion mit uns abschließen (dazu gehören auch Vermietung und Anmietung);
  • Wenn Sie einen Zuschuss beantragen;
  • Wenn Sie sich für eine öffentliche Ausschreibung für bestimmte Kategorien bewerben.

Es kann vorkommen, dass Sie bereits über eine Genehmigung verfügen und dennoch ein Bibob-Formular erhalten. Ist dies der Fall, hat die Gemeinde Hinweise erhalten, die die Durchführung einer Bibob-Prüfung erforderlich machen. Auch wenn Sie bereits über eine Genehmigung verfügen, sind Sie verpflichtet, an der Prüfung mitzuwirken. Wenn Sie dies nicht tun, kann Ihre Genehmigung entzogen werden.

Die Überprüfung wird vom Bibob-Büro der Gemeinde Apeldoorn durchgeführt. Im Bibob-Büro arbeiten Prüfer, die anhand des Bibob-Formulars die Überprüfung durchführen und schließlich dem Mitarbeiter, mit dem Sie in direktem Kontakt stehen, eine Empfehlung aussprechen. Der Ermittler ist also nicht die Person, die Ihren Antrag bearbeitet oder mit der Sie im Zusammenhang mit einer Immobilientransaktion oder einem öffentlichen Auftrag in Kontakt stehen. Ihr Ansprechpartner ist über den Fortschritt der Untersuchung nicht informiert. Die Ermittler behandeln Ihre Daten vertraulich. Diese werden auf einem gesicherten Server gespeichert, auf den nur die Ermittler Zugriff haben. Sollte das Bureau Bibob selbst nicht zu einem Ergebnis kommen, kann es Unterstützung beim Landesamt Bibob. Wir informieren Sie stets, wenn wir das Nationale Bibob-Büro um Rat bitten.

Das Bibob-Büro ist bestrebt, Ihrem Ansprechpartner bei der Gemeinde innerhalb von sechs bis acht Wochen eine Stellungnahme zu übermitteln. Die Frist, innerhalb derer das Bibob-Büro eine Stellungnahme abgibt, hängt jedoch von Ihrer Mitwirkung und der Frist ab, innerhalb derer Sie ergänzende Unterlagen einreichen. Wenn wir das Nationale Bibob-Büro um eine Stellungnahme bitten, verlängert sich die Frist jedoch um drei Monate.

  1. Sie füllen das aus Bibob-Formular (PDF, 954 kB) aus und fügen Sie alle im Formular angeforderten Anlagen bei. In dieser Anlage finden Sie eine Anleitung dazu, wie Sie Dokumente beim Bibob-Büro einreichen können;
  2. Wir prüfen, ob das Formular vollständig ausgefüllt ist und ob alle Unterlagen beigefügt wurden. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie eine Frist, um den Mangel zu beheben.
  3. Sollten die Unterlagen nach Ablauf dieser Frist noch nicht vollständig sein, gilt der Antrag als unvollständig. In diesem Fall wird Ihr Antrag nicht bearbeitet, oder wir entscheiden, dass wir die Immobilientransaktion nicht weiterverfolgen oder dass Sie im Verfahren für einen öffentlichen Auftrag nicht weiter vorankommen können;
  4. Sobald das Formular vollständig ausgefüllt und alle Unterlagen eingereicht sind, beginnt die Prüfung. Ein Bestandteil dieser Prüfung ist die Überprüfung der Herkunft Ihrer finanziellen Mittel. Manchmal kann es vorkommen, dass im Laufe der Prüfung noch Unklarheiten bestehen, die einer Ergänzung bedürfen. In diesem Fall können wir Sie um weitere Unterlagen bitten. Die Übersicht über die von Ihnen eingesetzten finanziellen Mittel muss transparent und nachvollziehbar sein;
  5. Ein weiterer Aspekt ist die Überprüfung Ihrer Vorgeschichte. Wir holen bei verschiedenen Informationspartnern Informationen über Sie ein;
  6. In einigen Fällen holen wir eine Stellungnahme beim Landelijk Bureau Bibob ein. In diesem Fall leiten wir die Untersuchung weiter. Sie erhalten immer eine Benachrichtigung von uns, wenn wir die Untersuchung weitergeleitet haben;

Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, informieren wir Ihren Ansprechpartner über das Ergebnis. Im Allgemeinen kann die Empfehlung aus drei Schlussfolgerungen bestehen:

  • Keine Einwände: In diesem Fall kommt das Bibob-Büro zu dem Schluss, dass keine Integritätsrisiken bestehen;
  • Keine Einwände, sofern: In diesem Fall kommt das Bibob-Büro zu dem Schluss, dass zwar Integritätsrisiken bestehen, diese jedoch unter bestimmten Voraussetzungen beseitigt werden können;
  • Einwand: In diesem Fall kommt das Bibob-Büro zu dem Schluss, dass Integritätsrisiken bestehen, die nur dadurch beseitigt werden können, dass die Genehmigung nicht erteilt, die Immobilientransaktion nicht getätigt oder der öffentliche Auftrag nicht vergeben wird.

Sie können gegen eine Bibob-Prüfung keinen Widerspruch einlegen und sind verpflichtet, daran mitzuwirken. Wenn Sie nicht an einer Bibob-Prüfung mitwirken möchten, können Sie Ihren Antrag zurückziehen. Führt eine Bibob-Feststellung dazu, dass die Genehmigung unter Auflagen erteilt oder ein Antrag abgelehnt wird, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, in dem festgestellt wird, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet wird, die Genehmigung unter Auflagen erteilt oder der Antrag abgelehnt wird. Führt eine Bibob-Prüfung zu der Schlussfolgerung, dass wir keine Immobilientransaktion mit Ihnen abschließen oder Ihnen keinen öffentlichen Auftrag erteilen, und sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie sich an das Zivilgericht wenden.

  • Wenn Sie aufgefordert werden, ein Bibob-Formular auszufüllen, sind Sie verpflichtet, an der Überprüfung mitzuwirken. Wenn Sie das Formular nicht oder nicht vollständig ausfüllen oder nicht alle angeforderten Unterlagen einreichen, können wir unsere Überprüfung nicht durchführen, und Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet wird.
  • Wenn Sie vorbestraft sind, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie keine Genehmigung oder Förderung erhalten, keine Immobilientransaktion mit uns abschließen oder sich nicht für einen öffentlichen Auftrag bewerben können. Wir prüfen stets den Zusammenhang zwischen der von Ihnen beantragten Tätigkeit und Ihrer Vorstrafenhistorie.
  • Wir sind uns bewusst, dass eine Bibob-Untersuchung als einschneidend empfunden werden kann und dass wir Informationen von Ihnen anfordern, die vertraulich sein können. Die Ermittler des Bibob-Büros behandeln Ihre Daten vertraulich. Die Daten werden auf einem gesicherten Server gespeichert, auf den nur der Bibob-Ermittler Zugriff hat;
  • Wenn Sie das Bibob-Formular absichtlich nicht wahrheitsgemäß ausfüllen, begehen Sie eine Straftat, die die Gemeinde zur Anzeige bringt. Seien Sie sich dessen bewusst.
  • Sie können uns das Bibob-Formular nicht ohne Cryptshare zusenden. Wenn Sie das Bibob-Formular als normalen Anhang an eine E-Mail anhängen, können wir es nicht empfangen;
  • Wir können unsere Prüfung nur dann ordnungsgemäß durchführen, wenn Sie uns eine transparente und nachvollziehbare Buchführung vorlegen. Das bedeutet, dass Sie keine Passagen ausblenden, herausschneiden oder auf andere Weise unsichtbar machen dürfen. Sollte die Buchführung für uns nicht klar oder nachvollziehbar sein, können wir Sie um ergänzende Angaben bitten;
  • Um unsere Untersuchung ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigen wir Ihre Sozialversicherungsnummer (BSN), Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort sowie Ihren Vor- und Nachnamen. Wenn wir eine Kopie eines Ausweises – von Ihnen oder einer eventuell betroffenen Person – anfordern, dürfen Sie diese Angaben nicht unkenntlich machen;
  • Um die Bearbeitung sowohl für Sie als auch für uns zu beschleunigen, bitten wir Sie, die Dokumente entsprechend zu benennen. Wenn Sie beispielsweise einen ‘Auszug aus dem Handelsregister der ABC BV’ oder einen ‘Kontoauszug über die Überweisung eines Darlehens’ mitschicken, bitten wir Sie, die Datei ebenfalls entsprechend zu benennen;
  • Wir bitten darum, uns ausschließlich vollständige Kopien von Dokumenten zuzusenden. Screenshots oder Fotos von Dokumenten können wir nicht sicher speichern. Diese Dokumente können wir daher nicht verwenden.
  • Wir bitten Sie, uns die Unterlagen nach Möglichkeit als PDF-Datei zuzusenden. Dies hängt mit der Speicherung und Verarbeitung der Unterlagen in unserem System zusammen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie eine E-Mail senden an bibob@apeldoorn.nl

Die Gemeinde Apeldoorn wendet das Bibob-Gesetz in den folgenden Bereichen an: