Häufig gestellte Fragen zur E-Ladestation

Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen zu E-Ladestationen in Apeldoorn.

Nein, das ist nicht erlaubt. Wenn Sie Ihr Elektroauto an einer eigenen Ladestation aufladen möchten, muss sich diese Ladestation auf Ihrem eigenen Grundstück befinden. 

Ja, das ist möglich, wenn Sie sich für unser Pilotprojekt anmelden. Dadurch dürfen Sie im Jahr 2026 Ihr Elektroauto auf öffentlichen Straßen über Ihre eigene Ladestation aufladen. Dies ist mit einem verlängerten privaten Stromanschluss (VPA) möglich. Dabei handelt es sich um ein Kabel, das von der Steckdose auf Ihrem eigenen Grundstück zu Ihrem Auto auf einem öffentlichen Parkplatz führt. Es gelten jedoch Vorschriften, die die Sicherheit und Zugänglichkeit des Gehwegs gewährleisten. Diese Vorschriften finden Sie auf der Seite VPA. Das Pilotprojekt wird Ende 2026 ausgewertet. Danach entscheidet die Gemeinde, ob die Regelung beibehalten wird. Das Pilotprojekt kann auch vorzeitig beendet werden.

In einem Neubaugebiet installieren wir nicht automatisch Ladestationen. Wir installieren die Ladestationen auf Anfrage.

Es kann vorkommen, dass der Antragsteller der Ladestation nicht in der Straße wohnt, in der die Ladestation aufgestellt wurde. Das liegt daran, dass die Ladestationen Teil eines öffentlichen Ladenetzes sind. Die Ladestationen werden so verteilt, dass eine Ladestation von mehreren (so vielen wie möglich) Elektroautofahrern genutzt werden kann. Auf diese Weise sorgen wir für ein Gleichgewicht zwischen Parkplätzen zum Laden von Elektroautos und Parkplätzen, auf denen jeder parken darf.

Wenn der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir, ob sich innerhalb des bestehenden Netzwerks nicht bereits eine Ladestation in einer Entfernung von 250 Metern zu Fuß befindet. Ist dies nicht der Fall, prüfen wir, ob der Ladestandort eine sinnvolle Ergänzung des Netzwerks darstellt. Wir verteilen die Ladestationen im Netzwerk so effizient wie möglich. Auf diese Weise können verschiedene Personen (Besucher, Anwohner, Mitarbeiter usw.) die Ladestationen so gut wie möglich nutzen.

Nein, das geht nicht. Sie müssen den Antrag nämlich beim Anbieter und nicht bei der Gemeinde stellen.

Sie können Ihren Antrag beim Anbieter einreichen. Dieser prüft den Antrag und stimmt sich dabei gegebenenfalls mit der Gemeinde ab.

Sie melden die Störung direkt beim Anbieter unter der Telefonnummer, die an der Ladestation angegeben ist.

Die Gemeinde gewährt keine Zuschüsse für die Installation von Ladestationen auf eigenem Grundstück.

Ab dem 1. Januar 2026 ist dies zulässig. Dies ist nur erlaubt, wenn das Kabel auf kommunalem Grund durch eine Kabelmatte abgedeckt ist. Erfahren Sie mehr über die Bedingungen für einen verlängerten privaten Anschluss (VPA).