Installieren einer Ladestation

Haben Sie ein Elektroauto, aber keine Möglichkeit, es auf Ihrem eigenen Grundstück aufzuladen? Dann können Sie eine Ladestation in der Nähe Ihres Wohnortes beantragen.

 
Kosten

Die Beantragung einer Ladestation ist kostenlos.

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Sie können eine öffentliche Ladestation beantragen, wenn:

  • Sie besitzen ein Elektrofahrzeug oder beabsichtigen, ein Elektrofahrzeug mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 45 km anzuschaffen.
  • Sie keine Einfahrt/Parkmöglichkeit auf Ihrem eigenen Grundstück haben.
  • in der Gemeinde wohnt oder mindestens 20 Stunden pro Woche in der Gemeinde arbeitet.
  • innerhalb einer Entfernung von 250 Metern zu Fuß noch keine Ladestation vorhanden ist.

Wenn sich in einem Umkreis von 250 Metern zu Ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz eine Ladestation befindet, können Sie dort Ihr Elektrofahrzeug aufladen. Sollte diese Ladestation sehr stark frequentiert sein, prüfen wir gemeinsam mit den Ladestationsanbietern, ob eine zusätzliche Ladestation erforderlich und möglich ist.  

  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine öffentliche Ladestation beantragen.
  • Die Einrichtung einer Ladestation dauert ab dem Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 bis 4 Monate.
  • Für E-Ladestationen in einem gebührenpflichtigen Park- oder Parkausweisgebiet ist die Zahlung einer Gebühr und/oder ein Parkausweis erforderlich. Sofern nicht anders angegeben.

Die Beantragung und Einrichtung einer öffentlichen Ladestation ist kostenlos. Weitere Informationen zu den Ladetarifen finden Sie auf der Website des Anbieters.