Behindertenparkplatz

Wenn Sie eine körperliche Behinderung haben, können Sie möglicherweise einen reservierten Parkplatz in der Nähe Ihrer Wohnung erhalten. Sie können einen Parkplatz beantragen, wenn Sie im Besitz eines europäischen Behindertenparkausweises für Fahrer sind und ein Auto oder ein Leichtkraftfahrzeug besitzen.

 
Entscheidung

Innerhalb von 8 Wochen

Kosten

€ 118,90

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  • Füllen Sie das Online-Antragsformular aus.
  • Wir werden uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, falls weitere Informationen benötigt werden.
  • Sie erhalten innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach dem Termin ein Schreiben. In diesem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie einen Parkplatz erhalten oder nicht.

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Online-Formulars? Bitten Sie jemanden aus Ihrem Umfeld, Ihnen zu helfen. Wenn Sie niemanden in Ihrem Umfeld haben, der Ihnen helfen kann, wenden Sie sich bitte an Sozialberater.

In den folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf einen Behindertenparkplatz:

  • Sie besitzen einen europäischen Behindertenparkausweis für Fahrer und
  • Sie haben ein Auto oder ein Kleinstfahrzeug, das auf Ihren Namen oder den Namen Ihres Mitbewohners zugelassen ist. Bitte beachten Sie: Mit einem Canta oder einem anderen Behindertenfahrzeug, für das kein Führerschein erforderlich ist, haben Sie keinen Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, und
  • Sie besitzen einen gültigen Führerschein und
  • Sie verfügen weder über einen Parkplatz auf Ihrem eigenen Grundstück noch über die Möglichkeit, einen solchen einzurichten, oder
  • Sie haben eine Garage, die jedoch schmaler als 3,5 Meter ist.

Ob wir einen Behindertenparkplatz für Sie reservieren, hängt von der Situation rund um Ihre Wohnung ab. In den folgenden Fällen können wir Ihren Antrag ablehnen:

  • Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht.
  • Im Umkreis von 100 Metern gibt es keinen geeigneten Parkplatz.
  • Durch die Einrichtung des Parkplatzes ist die Straße für andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr sicher.
  • Wenn Anwohner Einspruch erheben.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen persönlichen Parkplatz nicht, möchten aber gerne, dass jemand gemeinsam mit Ihnen nach einer anderen Lösung sucht? Dann wenden Sie sich bitte an Samen055.

Wie viel kostet ein Behindertenparkplatz?

Im Jahr 2026 zahlen Sie für die Beantragung des Parkplatzes 118,90 €. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, wird Ihnen der gezahlte Betrag nicht zurückerstattet.

Wie bezahlt man für einen Behindertenparkplatz?

Beim Ausfüllen des Antrags zahlen Sie die Gebühren direkt per iDeal. Ihr Antrag wird erst bearbeitet, wenn die Gebühren beglichen sind.

Kennzeichen ändern

Haben Sie einen Behindertenparkplatz, erhalten aber ein anderes Auto oder Kleinstfahrzeug? Dann muss das Kennzeichen ausgetauscht werden. Dies können Sie nicht selbst vornehmen, sondern müssen hierfür einen Antrag bei der Gemeinde Apeldoorn stellen.

Teilen Sie uns die Änderung Ihres Kennzeichens bitte mindestens 10 Werktage vor der Änderung mit. Dazu können Sie das Formular „Antrag/Änderung“ ausfüllen.

Für den Austausch des Kennzeichens fallen keine Kosten an.

Bitte halten Sie folgende Angaben bereit:

  • Ihr altes Kennzeichen
  • Ihr neues Kennzeichen.
  • Das Datum, an dem das Kennzeichen auf Ihren Namen umgeschrieben wird

Umzug

Ziehen Sie um und benötigen Sie an Ihrem neuen Wohnort einen Behindertenparkplatz? Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Die Gemeinde prüft die Verkehrslage an Ihrer neuen Adresse erneut.

Derzeitigen Parkplatz aufgeben

Neuer Antrag

  • Bleiben Sie in der Gemeinde Apeldoorn wohnen? Dann beantragen Sie einen neuen Parkplatz über das Antragsformular.
  • Ziehen Sie in eine andere Gemeinde um? Dann stellen Sie dort einen neuen Antrag. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer neuen Gemeinde oder wenden Sie sich an diese Gemeinde, um weitere Informationen zu erhalten.

Für Sie selbst

Nutzen Sie Ihren Parkplatz nicht mehr oder haben Sie keinen Anspruch mehr darauf?

Sollte sich Ihre Situation so ändern, dass Sie keinen Anspruch mehr auf den Ihnen zugewiesenen Behindertenparkplatz haben oder diesen nicht mehr nutzen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Welche Änderungen müssen Sie melden:

  • Sie besitzen keinen gültigen Führerschein mehr
  • Sie besitzen keinen europäischen Behindertenparkausweis mehr
  • Sie ziehen um · Sie fahren kein Auto mehr.
  • Sie haben kein Auto mehr.

Für jemand anderen

Wenn Sie einen Behindertenparkplatz für eine andere Person kündigen möchten, ist dies möglich, wenn der Inhaber des Parkplatzes umgezogen ist oder verstorben ist. Dazu benötigen Sie den Namen und die Adressdaten des Inhabers des Parkplatzes. Die Kündigung kann über das Formular ‘Beantragung/Änderung eines Behindertenparkplatzes’.

Haben Sie Fragen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes?

Nimmt Kontakt auf