Häufig gestellte Fragen zum Fahrradparken

In der Innenstadt gilt zu bestimmten Zeiten ein Fahrradparkverbot. In besonderen Fällen können Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrradparkverbot erhalten. Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen zum Fahrradparkverbot und zum Abstellen von Fahrrädern in der Innenstadt.

Häufig gestellte Fragen

Ausgehend von der Vision ‘Apeldoorn als Stadtpark’ arbeiten wir an einer einladenden, grünen und gut erreichbaren Innenstadt. Wir suchen ein Gleichgewicht zwischen der Förderung des Radverkehrs und einem zugänglichen öffentlichen Raum für Fußgänger, Einkaufende und spielende Kinder. Das bedeutet, dass wir während der Ladenöffnungszeiten lieber keine Fahrräder sehen möchten, die die Eingänge zu Geschäften blockieren. Oder Menschen, die in den Stoßzeiten schnell durch die Fußgängerzone oder an den Terrassen vorbeifahren.

In der Fußgängerzone ‘Winkelen’ dürfen Sie bis 11:00 Uhr mit dem Fahrrad fahren sowie nach Ladenschluss. Dies gilt montags bis sonntags bis 18:00 Uhr und donnerstags (Verlängerter Einkaufsabend) nach 21:00 Uhr.

In der Fußgängerzone ‘Uitgaan’ ist das Radfahren zwischen 05:00 und 11:00 Uhr erlaubt.

Am die Übersichtskarte (PDF, 215 kB) können Sie für jede Straße sehen, wann Sie in der Fußgängerzone (den farbigen Straßen) Fahrrad fahren dürfen.

Bis spätestens 11:00 Uhr dürfen Sie Ihr Fahrrad vor einem Geschäft abstellen. So können Sie ganz bequem einen kurzen Einkauf erledigen. Vor 11:00 Uhr und nach Ladenschluss (montags bis sonntags um 18:00 Uhr und nur donnerstags nach 21:00 Uhr) dürfen Sie Ihr Fahrrad außerhalb der Stellplätze und Fahrradständer abstellen.

Bis spätestens 11:00 Uhr dürfen Sie Ihr Fahrrad vor einem Geschäft abstellen. So können Sie ganz bequem schnell etwas einkaufen. Nach 11:00 Uhr und bis zum Ladenschluss (montags bis sonntags um 18:00 Uhr und nur donnerstags um 21:00 Uhr) dürfen Sie Ihr Fahrrad nicht mehr außerhalb der Abstellplätze und Fahrradständer abstellen.

Dann können Sie Ihr Fahrrad oder Ihren Roller gerne in unserem kostenlose Fahrradabstellplätze. Alle Fahrradabstellplätze in Apeldoorn sind Tagesabstellplätze. Wir bitten Sie daher dringend, Ihre Fahrräder vor Schließung wieder abzuholen.

Für alle, die mit einem Roller, einem Lastenfahrrad oder einem normalen Fahrrad die Innenstadt von Apeldoorn besuchen.

Anwohner können ihre Fahrräder ebenfalls in den Fahrradstellplätzen, Fahrradabstellanlagen oder auf der Straße abstellen. Hierfür gelten dieselben Regeln wie für Besucher. Außerdem dürfen Anwohner ihre Fahrräder vor 11:00 Uhr auf der Straße (außerhalb der Stellplätze) abstellen sowie nach Ladenschluss (montags bis sonntags ab 18:00 Uhr und donnerstags erst ab 21:00 Uhr). Dies gilt auch während der Öffnungszeiten des jeweiligen Fahrradabstellplatzes. Die kostenlosen Fahrradabstellplätze in der Innenstadt sind alle Tagesabstellplätze. Bringt Sie das in Schwierigkeiten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrradparkverbot beantragen.

Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrradparkverbot

Über die FietsPlek-App können Sie genau sehen, wie viele Plätze in jedem Fahrradabstellplatz noch frei sind. Sie können die App im App Store herunterladen.

Dann wird Ihr Fahrrad möglicherweise abgeschleppt und zum Fahrraddepot gebracht. In diesem Fall können Sie Ihr Fahrrad möglicherweise wieder abholen. Möchten Sie wissen, ob Ihr Fahrrad zum Fahrraddepot gebracht wurde? Schauen Sie unter verlorenofgevonden.nl und suchen Sie Ihr Fahrrad im System.

Stand Ihr Fahrrad in Apeldoorn außerhalb eines Fahrradabstellplatzes, einer Abstellbox (mit weißen Rändern) oder eines Fahrradständers? Dann wurde es möglicherweise entfernt und zum Fahrraddepot gebracht. Überprüfen Sie dies unter verlorenofgevonden.nl, wo Sie Fotos und Beschreibungen von gefundenen Fahrrädern einsehen können.

Haben Sie Ihr Fahrrad gefunden? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 14 055 oder senden Sie eine E-Mail an fietsdepotapeldoorn@apeldoorn.nl.

Die Abholung kostet 25,00 € (nur Kartenzahlung). Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis und einen Eigentumsnachweis mit (z. B. einen Fahrradschlüssel, einen Kaufbeleg mit Rahmennummer oder einen Eigentumsnachweis in Ihrer Fahrradtasche).

Fahrräder, die in Fahrradstellplätzen, Fahrradständern oder Fahrradabstellanlagen stehen, entfernen wir, wenn sie länger als 21 Tage am Stück an derselben Stelle abgestellt sind. Wir bezeichnen diese auch als ‘verwaiste Fahrräder’.

Es handelt sich um Fahrräder, die ausgesetzt oder manchmal auch gestohlen wurden. Wenn wir vermuten, dass ein abgestelltes Fahrrad nicht mehr benutzt wird, kennzeichnen wir es mit einem Aufkleber. So können wir feststellen, ob ein Fahrrad länger als 21 Tage dort steht. Auf der Website verlorenofgevonden.nl können Sie sehen, ob Ihr Fahrrad in unserem Fahrraddepot in Apeldoorn abgestellt wurde. Dort können Sie Ihr Fahrrad nach vorheriger Terminvereinbarung und gegen eine Gebühr von 25 € abholen.

Roller werden nicht abgeschleppt. Die Besitzer erhalten jedoch ein Bußgeld, wenn sie außerhalb der Abstellplätze oder Parkbuchten parken. Dieses Bußgeld in Höhe von 75 € zuzüglich 9 € Bearbeitungsgebühr wird Ihnen per Post zugestellt.

Die Kosten für die Abholung eines von uns im Depot gesicherten Fahrrads betragen bis zum Alter von 12 Jahren 0,00 €. Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren zahlen 12,50 € und Personen ab 16 Jahren zahlen 25,00 €.

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binnenstad@apeldoorn.nl