Für jede Fußgängerzone gelten unterschiedliche Bedingungen:
Beekpark-Gebiet
Im Beekpark-Gebiet gilt von Donnerstag bis einschließlich Sonntag zwischen 22:00 und 5:00 Uhr ein Verbot für den motorisierten Verkehr. Wenn Sie das Beekpark-Gebiet in diesen Zeiträumen dennoch durchfahren möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Sie haben Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, wenn:
- Fahrdienst für notwendige Fahrten.
- Unternehmen oder Anwohner mit einem oder mehreren eigenen Parkplätzen, die ausschließlich über das Beekpark-Gebiet erreichbar sind; pro Parkplatz 1 Ausnahmegenehmigung.
- Transportverkehr: Ausnahmegenehmigung für das Be- und Entladen in den Branchen Fisch und Fischprodukte, Arzneimittel sowie bei Unternehmen, die Mahlzeiten liefern.
- Einmalige Ausnahmegenehmigung: Die Parteien können vorübergehende Ausnahmegenehmigungen erhalten, beispielsweise für die Durchführung von Arbeiten.
Zentrum
Motorisierter Verkehr ist in der Fußgängerzone nur von Montag bis Samstag zwischen 6.00 und 11.00 Uhr erlaubt. Um außerhalb dieser Zeiten in der Fußgängerzone zu fahren, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Sie haben Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, wenn:
- Taxitransport
- Regiotaxi Gelderland und sonstige Taxidienste für die Abholung und den Transport von Anwohnern in der Fußgängerzone
- Fahrgäste, deren Abfahrts- oder Zielort der Marktplatz ist.
- Dienstleistungen
- Versorgungsunternehmen, Müllabfuhrdienste, kommunale Instandhaltungsdienste für notwendige Arbeiten
- Geldabholungen, Werttransporte und Ähnliches für notwendige Fahrten von Montag bis einschließlich Sonntag
- Rettungsdienste, Hausärzte, Hebammen und ähnliche Berufsgruppen für notwendige Fahrten
- Unternehmen, Einwohner
- Unternehmen und Anwohner mit einem oder mehreren Parkplätzen, die ausschließlich über die Fußgängerzone erreichbar sind; pro Parkplatz eine Ausnahmegenehmigung
- Unternehmen und Anwohner mit einem oder mehreren Parkplätzen, die nicht ausschließlich über die Fußgängerzone erreichbar sind, dürfen montags bis sonntags von 18.00 Uhr bis 11.00 Uhr am nächsten Tag (donnerstags ab 21.00 Uhr) dort parken.
- Unternehmen und Anwohner ohne Parkplätze: montags bis sonntags von 18.00 Uhr bis 11.00 Uhr am nächsten Tag (donnerstags ab 21.00 Uhr)
- Speditionsverkehr
- Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung für das Be- und Entladen in den Branchen Fisch und Fischwaren, Arzneimittel sowie bei Unternehmen, die Mahlzeiten mit Lieferservice anbieten, und zwar von Montag bis einschließlich Sonntag von 18.00 bis 21.00 Uhr, außer donnerstags.
Befristete Ausnahmegenehmigung
Bestimmte Personengruppen können vorübergehende Ausnahmegenehmigungen erhalten, beispielsweise zukünftige Bewohner, zur Durchführung von Arbeiten, aufgrund eines Pflegebedarfs oder im Zusammenhang mit einer Hochzeit. Inhaber eines Behindertenparkausweises sind automatisch vom Fahr- und Parkverbot in der Fußgängerzone von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 11:00 Uhr befreit.
Ausnahmegenehmigung für den Stadtpark Berg en Bos
Der Stadtpark Berg & Bos ist eine öffentliche Fußgängerzone. Möchten Sie mit dem Auto in dieses Gebiet fahren, beispielsweise um Hochzeitsfotos zu machen? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Hier beantragen Sie die Genehmigung online.
Vereinbaren Sie über die obige Schaltfläche online einen Termin.
Bitte bringen Sie zum Termin mit:
- ein gültiger Ausweis
- ein gültiger Fahrzeugschein
Wenn die Gemeinde Ihren Antrag genehmigt, tritt die Ausnahmegenehmigung sofort in Kraft.
Eine Ausnahmegenehmigung für die Befahrung der Fußgängerzone „Centrum/Beekpark“ wird jährlich automatisch verlängert.
Besitzen Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone „Centrum/Beekpark“? Und ziehen Sie um? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an parkeren@apeldoorn.nl um Ihre Ausnahmegenehmigung zu widerrufen. Geben Sie dabei Ihren Namen, Ihr Kennzeichen und Ihre Telefonnummer an.
Für einen Erstantrag auf eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung zahlen Sie eine einmalige Gebühr in Höhe von 151,80 €. Die übrigen Kosten sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
| Ausnahmegenehmigung | Kosten |
| Befristete Ausnahmegenehmigung | 26,00 € pro Tag |
| Befristete Ausnahmegenehmigung | 151,80 € bei 6 oder mehr Tagen |
| Ersatzausweis bei Verlust/Diebstahl | € 27,20 |