In der Innenstadt gilt zu bestimmten Zeiten ein Fahrradparkverbot. In besonderen Fällen können Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrradparkverbot erhalten. Sind Sie gehbehindert? Oder gibt es einen medizinischen Grund, warum Sie nicht zu einem Fahrradabstellplatz oder -parkplatz laufen können? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Fahrradparken am Kundenschalter im Rathaus abholen.