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Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrradparkverbot

In der Innenstadt gilt zu bestimmten Zeiten ein Fahrradparkverbot. In besonderen Fällen können Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrradparkverbot erhalten. Sind Sie gehbehindert? Oder gibt es einen medizinischen Grund, warum Sie nicht zu einem Fahrradabstellplatz oder -parkplatz laufen können? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Fahrradparken am Kundenschalter im Rathaus abholen.

Jeder darf sein Fahrrad bis 11:00 Uhr vor einem Geschäft abstellen, um schnell etwas zu besorgen. Nach 11:00 Uhr und bis zur Ladenschlusszeit (montags bis sonntags bis 18:00 Uhr, donnerstags bis 21:00 Uhr) ist dies nur noch in den Fahrradabstellräumen, an den Fahrradständern oder in den Fahrradstellplätzen erlaubt. Die Fahrradstellplätze auf der Straße erkennen Sie an den weißen Rändern.

Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern

Fällt es Ihnen schwer, Ihr Fahrrad in einem Fahrradabstellraum, an einem Fahrradständer oder in einer Fahrradparkbucht abzustellen und zu einem Geschäft oder einer Einrichtung zu laufen? Dann können Sie am Empfangsschalter im Rathaus eine Ausnahmegenehmigung für das Fahrradparkverbot abholen. Mit dieser Ausnahmegenehmigung dürfen Sie Ihr Fahrrad auch nach 11:00 Uhr noch vor einem Geschäft abstellen.

Eine Ausnahmegenehmigung für das Fahrradparkverbot können Sie am Kundenschalter im Rathaus abholen. Dazu müssen Sie keinen Termin vereinbaren.