Datum: 30. Juni 2026
Was uns auszeichnet: 2026/1051 6182724
Ihre Anfrage: 10. April 2026
Aktenzeichen: 6182724
Lieber [anonymisiert],
Sie haben einen Förderantrag für das Projekt ‘Kooperative Bündelung regionaler Landwirte’ gestellt. Die Einreichungsfrist endete am 10. April 2026. Sie haben diesen Antrag auf Förderung im Rahmen der Förderregelung „Regio Deal ‚Sterker in 3D‘“, zweite Tranche (im Folgenden: Förderregelung), gestellt.
Mit großer Freude teilen wir Ihnen mit, dass wir für dieses Projekt einen Zuschuss in Höhe von maximal 33.000,00 € gewähren. Der Zuschuss wird für die Durchführung der in Ihrem Projektplan und dem dazugehörigen Finanzplan aufgeführten Maßnahmen gewährt.
Wie wir zu unserem Beschluss gelangt sind, ist im Anhang beschrieben. Dieser Anhang ist Bestandteil dieses Beschlusses. Darin ist auch festgelegt, wofür wir Ihnen einen Zuschuss gewähren und was wir im Wesentlichen von Ihnen erwarten.
Dieser Beschluss wurde auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen im Rahmen des Regio-Deals ‘Regio Stedendriehoek – ’Sterker in 3D‘“ gefasst. Die Prüfung Ihres Antrags wurde von einem unabhängigen Beratungsausschuss durchgeführt. Wir sind dieser Empfehlung gefolgt und haben sie als Grundlage für unseren Beschluss herangezogen.
Sollte sich bei Ihrem Projekt etwas ändern, das Auswirkungen auf die Förderung haben könnte, müssen Sie uns dies mitteilen. Im Anhang erfahren Sie, wie und wann Sie dies tun müssen.
Nach Erhalt dieses Bescheids erhalten Sie außerdem ein Begleitschreiben des Regio-Deal-Programmteams.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an das Programmteam „Regio Deal“, indem Sie eine E-Mail senden an regiodealS3D@regiostedendriehoek.nl.
Sind Sie mit dem Inhalt dieses Bescheids nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen nach dem Versanddatum des Bescheids Widerspruch einlegen. Dies ist online über das Formular unter www.apeldoorn.nl/bezwaarschrift oder an diese Postanschrift:
Gemeinde Apeldoorn
z. Hd. der Abteilung für Rechtsangelegenheiten
Postfach 9033
7300 ES Apeldoorn
Weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie unter: www.apeldoorn.nl/bezwaarschrift.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung der Aktivitäten.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums,
Dieses Dokument wurde im Rahmen eines automatisierten Prozesses erstellt und ist nicht unterzeichnet.
Für diesen Beschluss gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
Ihr Antrag wurde anhand der folgenden Anforderungen aus der Förderrichtlinie geprüft:
Diese Anforderungen finden Sie in Artikel 3 Absatz 2 der Förderrichtlinie.
Anschließend wurde Ihr Antrag von einer unabhängigen Kommission inhaltlich geprüft. Die inhaltliche Prüfung erfolgte anhand der folgenden Kriterien:
Diese Kriterien finden Sie in Artikel 11 der Förderrichtlinie.
Die Bewertung Ihres Antrags wurde von einem unabhängigen Beratungsausschuss vorgenommen. Ihr Projekt hat insgesamt 140 Punkte erreicht.
Die Mindestpunktzahl für die Förderungswürdigkeit wurde auf 140 Punkte festgelegt. Die vollständige Bewertung und Erläuterung entnehmen Sie bitte Anhang 2. Wir sind der Ansicht, dass die Stellungnahme dieses Ausschusses sorgfältig erarbeitet wurde, und können den Schlussfolgerungen des Beratungsausschusses folgen. Wir haben uns daher an diese Stellungnahme gehalten.
Der Zuschuss wird als Vorschuss ausgezahlt. Dies ist in Artikel 14 der Zuschussregelung festgelegt. Der Betrag wird in halbjährlichen Raten am 1. Januar und am 1. Juli des jeweiligen Jahres ausgezahlt:
Jeder Vorschussbetrag wird innerhalb von zwei Wochen nach dem genannten Zahlungstermin überwiesen an [anonymisiert] z. Hd. [anonymisiert].
Mit dieser Förderung sind die folgenden allgemeinen Bedingungen und Verpflichtungen verbunden:
Wir haben den mit Ihrem Antrag eingereichten Kostenvoranschlag geprüft und festgestellt, dass die darin aufgeführten Kosten gemäß der Förderrichtlinie förderfähig sind, sofern die in diesem Bescheid genannten Bedingungen erfüllt sind.
Ab 2027 müssen Sie jährlich vor dem 1. April einen Fortschrittsbericht (inhaltlich und finanziell) einreichen. Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten: (a) den Stand der Durchführung der Aktivitäten, (b) die bereits angefallenen Kosten im Vergleich zu den veranschlagten Kosten und (c) die gegebenenfalls erhaltenen Eigenbeiträge oder Beiträge Dritter im Vergleich zu den veranschlagten Einnahmen. Dies ist in Artikel 16 der Förderrichtlinie geregelt. Verwenden Sie hierfür die auf der Website der Region Stedendriehoek zur Verfügung gestellte Vorlage.
Nachdem alle Teile des Projekts abgeschlossen sind und die mit der Förderung verbundenen Verpflichtungen erfüllt wurden, müssen Sie spätestens 13 Wochen nach Ablauf des Zeitraums, für den die Förderung gewährt wurde, einen Antrag auf Feststellung des Förderbetrags einreichen. Dieser muss folgende Angaben und Anlagen enthalten:
Dies erfolgt über das auf der Website der Gemeinde Apeldoorn digital bereitgestellte Formular ‘Antrag auf Festsetzung der Beihilfe’.
Stellen Sie sicher, dass Sie die festgelegten Verpflichtungen und Bedingungen erfüllen. Sollten sich Änderungen an Ihrem Projekt ergeben, kann dies Auswirkungen auf die Förderung haben. Sie müssen uns Änderungen innerhalb von vier Wochen melden, wenn:
Dies könnte zur Folge haben, dass Sie (einen Teil) der (bereits ausgezahlten) Förderung zurückzahlen müssen.
Diese Meldepflicht ist in Artikel 15 der Förderrichtlinie und in Artikel 12 der Asv geregelt.
Zur Meldung von Änderungen wird das Formular ‘Änderungsantrag einreichen’ verwendet. Das Formular finden Sie auf der Website der Gemeinde Apeldoorn.
Wir haben geprüft, ob die Gewährung des Zuschusses eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt. Der Zuschuss kann unter Anwendung der allgemeinen De-minimis-Verordnung rechtmäßig gewährt werden.
Die Förderung wird unter Anwendung der allgemeinen De-minimis-Verordnung gewährt. Dabei werden zuvor dem Förderungsempfänger gewährte De-minimis-Beihilfen berücksichtigt, wie sie vom Antragsteller angegeben wurden. Die Beihilfe wird an die Genossenschaft Circol als Zuschussempfänger und Begünstigten der Beihilfe gewährt.
Darüber hinaus gilt ab dem 1. Januar 2026 die Verpflichtung, De-minimis-Beihilfen auf der Grundlage der allgemeinen De-minimis-Verordnung in einem zentralen Register zu erfassen. Die Gemeinde Apeldoorn ist für die Erfassung der von ihr gewährten De-minimis-Beihilfen verantwortlich.
Aus der Eintragung von De-minimis-Beihilfen in dieses Register können keine Rechte abgeleitet werden. Die Europäische Kommission kann jederzeit zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe handelt, was zur Rückforderung der gewährten Beihilfe führen kann.
Um unzulässige staatliche Beihilfen zu vermeiden, darf ein Projektpartner die Förderung ausschließlich für Aktivitäten verwenden, die gemäß dieser Entscheidung förderfähig sind. Soweit ein Projektpartner neben den geförderten Aktivitäten noch (andere) wirtschaftliche Aktivitäten ausübt, muss er hinsichtlich der Finanzierung, der Kosten und der Einnahmen dieser wirtschaftlichen Aktivitäten eine getrennte Buchführung vornehmen.
Möchten Sie über Ihr „Regio Deal“-Projekt berichten? Dann bitten wir Sie, in Ihren Mitteilungen darauf hinzuweisen, dass das Projekt unter anderem dank der Zusammenarbeit zwischen dem Staat und der Region zustande gekommen ist. Um Sie dabei zu unterstützen, hat die Region Stedendriehoek auf der Regio-Deal-Website ein Kommunikations-Toolkit für die Projektleiter bereitgestellt.
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