Zuschuss für Basis-Treffpunkte

Grundlegende Treffpunkte sind Teil der Förderregelung für allgemeine Einrichtungen – Grundlegende Treffpunkte gemäß Wmo und Jugendgesetz. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Treffpunkt ein grundlegender Treffpunkt ist; lesen Sie daher die Bedingungen sorgfältig durch.

 
Antragsfrist

vom 3. März 2026 bis einschließlich 28. April 2026

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An einem Basis-Treffpunkt sind sowohl Fachkräfte als auch ehrenamtliche Helfer vor Ort. Sie helfen bei der Betreuung von Aktivitäten, empfangen die Bewohner oder beantworten Fragen. Auch wenn du keine Unterstützung benötigst, bist du herzlich willkommen! Einfach auf eine Tasse Kaffee, ein Schwätzchen oder wenn du bei einem der gemeinsamen Essen mitessen möchtest.

Grundlegende Treffpunkte fallen unter die allgemeinen Angebote des Wmo. Allgemeine Angebote sollen eine leicht zugängliche und oft gemeinschaftliche Unterstützung bieten, die einer intensiveren, auf Indikation verfügbaren Unterstützung vorausgeht. Die Einwohner helfen sich gegenseitig, stärken ihr Netzwerk und nehmen am gesellschaftlichen Leben teil, ohne dabei auf individuelle Unterstützung zurückzugreifen.

Bitte beachten Sie: Jeder „Basis-Treffpunkt“ ist ein Treffpunkt, aber nicht jeder Treffpunkt ist ein „Basis-Treffpunkt“. Wir sprechen nur dann von einem „Basis-Treffpunkt“, wenn ein Standort im Rahmen der Förderregelung für „Basis-Treffpunkte“ ausgewiesen wurde.

Die Förderregelung „Basisontmoetingsplekken“ wird alle fünf Jahre für neue Anträge und ein Vergabeverfahren geöffnet. In der Zwischenzeit ist es neuen Standorten nicht möglich, an der Regelung teilzunehmen.

Neue Anträge können vom 3. März 2026 bis einschließlich 28. April 2026 eingereicht werden.

Bei der Antragstellung reichen Sie auf jeden Fall die folgenden Unterlagen ein:

Sobald das Ergebnis vorliegt – in der zweiten Jahreshälfte 2026 –, werden diese Informationen hier veröffentlicht. Ein aktuelles Angebot der Aktivitäten finden Sie auf der Stadtteilführer.

Sollte sich während der Laufzeit Ihrer Förderung etwas ändern, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Dazu verwenden Sie bitte das Formular ‘Ändern/Festlegen’.

Beispiele für Änderungen, die Sie melden müssen: eine Änderung des Leistungsumfangs, Verzögerungen bei der Durchführung oder die Einstellung der Aktivitäten bzw. der Partner, mit denen Sie die Aktivitäten durchführen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.

Die Gemeinde prüft, ob die Änderung Anlass gibt, den Bewilligungsbescheid anzupassen. In diesem Fall erhalten Sie einen Änderungsbescheid.

Die geförderten Anträge für „Basisontmoetingsplekken“ (2022 bis 2024) wurden bis einschließlich 2026 verlängert und müssen spätestens am 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.

Den Zwischenbericht müssen Sie bis zum 1. September 2026 einreichen.

Bitte reichen Sie den Antrag auf Feststellung bis zum 1. Mai 2027 ein.

Weitere Informationen zur Abrechnung und Feststellung der geförderten Aktivitäten sowie zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Seite „Zuschuss für allgemeine Leistungen nach Wmo und Jugend“ unter dem Abschnitt Rechnungslegung und Festsetzung der Fördermittel für 2022 und die Folgejahre.

Zwischenbericht

Den Zwischenbericht müssen Sie bis zum 1. September des Kalenderjahres per E-Mail bei Ihrem Ansprechpartner einreichen. Verwenden Sie dazu die Excel-Datei „Quantitatives Antragsformular“, die Sie zusammen mit Ihrem Förderantrag eingereicht haben, und füllen Sie die Registerkarte „Halbjahresabrechnung“ aus.

Antrag auf Feststellung

Den Antrag auf Festsetzung des Zuschusses zusammen mit dem Abschlussbericht für das gesamte Kalenderjahr reichen Sie bitte bis zum 1. Mai des folgenden Kalenderjahres ein.

Verwenden Sie das Formular unter der Schaltfläche ‘Ändern/Festlegen’ sowie die folgenden Anhänge:

Dies ist die Datei, die Sie auch für Ihren Förderantrag und Ihren Antrag auf Festsetzung verwenden. Wir bitten Sie, in Ihrer eigenen Förderantragsdatei weiterzuarbeiten. So vermeiden Sie Doppelarbeit.

Der Jahresbericht bzw. der Jahresabschluss ist genauso aufgebaut wie der bei der Beantragung der Förderung eingereichte Haushaltsplan.

  • Prüfungsbescheinigung bei einem Zuschuss von 200.000,00 € oder mehr

Der Prüfungsbericht enthält die Prüfung der finanziellen Rechenschaftslegung über die in dem Beschluss über die Gewährung der Beihilfe aufgeführten Leistungen und entspricht den Prüfprotokoll der Gemeinde Apeldoorn.

  • Förderprogramm „Basis-Treffpunkte“ im Rahmen des Wmo und der Jugendhilfe
  • Im Formular werden Sie nach der Aktennummer gefragt. Diese Nummer finden Sie auf Ihrem Bewilligungsbescheid links oben hinter ‘Unser Aktenzeichen’.
  • Wir bitten Sie, alle Anhänge wie folgt zu speichern: Art des Anhangs, Name der Einrichtung, Jahr (ohne Sonderzeichen).
  • Wenn Sie ein Formular ausfüllen, speichern wir Ihre Eingaben zwischenspeichernd für Sie. Dies geschieht automatisch, sobald Sie über die Schaltfläche ‘Weiter’ zum nächsten Fragenblock wechseln.
  • Sie können Ihren gesendeten oder zwischengespeicherten Antrag auf Ihrer ‘Eigene Unternehmensseite’ unter ‘Ihre Angelegenheiten’ auf mijnapeldoorn.nl einsehen (Anmeldung mit eHerkenning oder Benutzername/Passwort).
  • Wir können Ihren Antrag erst dann ordnungsgemäß prüfen, wenn wir den Antrag und alle Anlagen von Ihnen erhalten haben. Die Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung wird 12 Wochen später getroffen.
  • Sie können eine Antrag auf Aufschub des Antrags zur Feststellung einreichen.

Bitte kontaktieren Sie uns unter: subsidiebureau@apeldoorn.nl.