Ziel der Nachbarschafts- und Sozialarbeit in der Gemeinde Apeldoorn
In der Gemeinde Apeldoorn setzen wir auf Nachbarschafts- und Gemeindeentwicklung, um die Einwohner stärker miteinander zu verbinden, alle einzubeziehen und den Menschen zu helfen, selbstständiger zu werden. Auf diese Weise wollen wir die Lebensqualität und den Zusammenhalt in Stadtvierteln, Nachbarschaften und Dörfern verbessern.
Die Nachbarschafts- und Gemeindearbeit richtet sich an alle Einwohner, wobei Menschen in einer prekären Lage besondere Aufmerksamkeit gilt. Wir fördern die aktive Teilhabe im Stadtteil und ermutigen sozial stärker gestellte Einwohner, gemeinsam mit anderen zu einer engagierten und inklusiven Gemeinschaft beizutragen.
Was wollen wir mit der Nachbarschafts- und Sozialarbeit erreichen?
Wir konzentrieren uns auf folgende Ziele:
- Den Einwohnern dabei helfen, sich besser selbst versorgen zu können und ihr soziales Netzwerk zu stärken, beispielsweise durch Wohn- und Pflegegemeinschaften.
- Die Bewohner dazu anregen, selbst Initiativen zu ergreifen und sich aktiv in ihrem Stadtteil zu engagieren.
- Die gegenseitige Verbundenheit und das Zusammengehörigkeitsgefühl im Stadtteil stärken.
- Die Bewohner dabei unterstützen, Probleme im Stadtteil gemeinsam zu lösen, damit sie stärker und widerstandsfähiger werden.
- Das Sicherheitsgefühl in der Nachbarschaft stärken, indem gemeinsame Aktionen unterstützt werden.
- Einsamkeit verringern, indem Begegnungen und soziale Kontakte gefördert werden.
- Probleme im Stadtteil frühzeitig erkennen und die Arbeit darauf abstimmen, damit rechtzeitig Hilfe geleistet werden kann.
- Den Bewohnern eine Stimme geben, damit sie mitbestimmen können, was sie brauchen, und dies in geeignete Maßnahmen oder Unterstützung im Stadtteil umsetzen.
- Die Aktivitäten und Einrichtungen im Stadtteil besser aufeinander abstimmen, damit sie den Bedürfnissen der Bewohner besser entsprechen.
Fördermittel und Vorgehensweise
Für Aktivitäten, die zu den oben genannten Zielen beitragen, können Fördermittel beantragt werden. Organisationen haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Aktivitäten sie durchführen möchten, solange klar ist, dass diese zu den Zielen beitragen. Dies muss anhand der „Theory of Change“ begründet werden.
Grundsätzlich müssen Sie während der Laufzeit der Förderung jedes Jahr vor dem 1. Mai einen Antrag stellen, um die Förderung für das vorangegangene Kalenderjahr festzusetzen. Der Gemeinderat kann beschließen, davon abzuweichen. In dem Bewilligungsbescheid beschreiben wir, auf welche Weise die Förderung festgesetzt wird. Sie reichen einen Antrag auf Festsetzung über die Schaltfläche ‘Förderung festsetzen’ oben auf dieser Seite ein.
Was müssen Sie einreichen?
Sie weisen nach, dass die Aktivitäten, für die eine Förderung gewährt wurde, durchgeführt wurden und dass Sie die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllt haben. Dazu reichen Sie folgende Unterlagen ein:
Eine jährliche Bewertung, die Folgendes umfasst:
- Eine Bewertung der Nachbarschaftspläne, die gemäß dem Format der „Theory of Change“ für alle Nachbarschaften in den Resilienzgebieten ausgefüllt wurden;
- Eine Erläuterung etwaiger Abweichungen zwischen den geplanten und den tatsächlich durchgeführten Aktivitäten;
- Ihre Meinung dazu, wie die Aktivitäten und Nachbarschaftspläne angepasst werden können, um im neuen Förderzeitraum effektiver zu sein;
- Eine Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Subunternehmern sowie der Funktionsweise der Netzwerkzusammenarbeit im Bereich der Nachbarschafts- und Sozialarbeit in der Gemeinde Apeldoorn, einschließlich etwaiger Verbesserungsmöglichkeiten;
- Eine finanzielle Abrechnung der geförderten Aktivitäten oder ein Jahresabschluss. Der Jahresbericht oder der Jahresabschluss muss in jedem Fall die Finanzdaten bzw. -posten ausweisen, die im Förderantrag eingereicht wurden. Außerdem füllen Sie das Finanzbericht zur Förderregelung „Allgemeine Einrichtungen“ (PDF, 8 kB) in.
Für den Finanzbericht müssen Sie außerdem einen Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers einreichen.
Die vollständigen Bestimmungen mit allen Bedingungen finden Sie unter lokale-vorschriften.behoerde.nl