Die Förderregelung für dezentrale politische Parteien trägt zur Stärkung der kommunalen Demokratie bei und sorgt für mehr Transparenz hinsichtlich der Finanzen politischer Parteien. Politische Parteien spielen eine wichtige Rolle in der Kommunalpolitik. Deshalb ist es wichtig, dass sie über finanzielle Mittel für Aktivitäten wie die Aus- und Weiterbildung von Ratskandidaten und die Organisation von Bürgerversammlungen verfügen.
Diese Regelung greift dem Gesetz über die politischen Parteien vor. In diesem Gesetz wird geregelt, wie dezentrale politische Parteien künftig finanziert werden und wie sie Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen. Die Förderregelung ist daher befristet und gilt, solange die Gemeinde hierfür finanzielle Mittel aus dem Gemeindefonds erhält, bis dieses Gesetz in Kraft tritt.
Der Zuschuss ist für dezentrale politische Parteien bestimmt, die an den Kommunalwahlen 2026 teilgenommen und dabei mindestens einen Sitz errungen haben.
Der Antragsteller sorgt dafür, dass auf der Website der Partei folgende Informationen veröffentlicht werden:
- die Satzung des Vereins;
- eine Übersicht über etwaige Nebenstellen;
- die Regeln für die Nominierung und Ernennung von Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern anderer offizieller Organe der Partei;
- die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und für die Berufung in diese Gremien;
- die Namen der Mitglieder dieser Gremien;
- die Art und Weise, wie Kandidaten für Wahlen ausgewählt werden, und gegebenenfalls die dabei zugrunde gelegten Kriterien;
- einen Finanzbericht über das vorangegangene Kalenderjahr, spätestens bis zum 30. Juni;
- einen Tätigkeitsbericht über die mit Fördermitteln durchgeführten Aktivitäten, spätestens bis zum 31. August.
Darüber hinaus muss die Partei eine ordnungsgemäße und zuverlässige Finanzbuchhaltung führen. Diese Unterlagen müssen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Sie müssen in jedem Fall folgende Angaben enthalten:
- erhaltene Zuschüsse;
- Geschenke mit einem Gesamtwert von mehr als 250 € pro Kalenderjahr entgegennehmen, einschließlich des Namens und der Anschrift des Schenkers sowie des Datums des Erhalts;
- sonstige Einnahmen;
- das Vermögen der Partei;
- Schulden in Höhe von mehr als 5.000 €, einschließlich des Namens und der Anschrift des Gläubigers sowie des Datums, an dem die Schuld entstanden ist.
Alle genannten Informationen müssen vor Ablauf des Förderzeitraums, spätestens jedoch am 1. Juli 2027, veröffentlicht worden sein. Wenn die Partei diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Förderung widerrufen oder (teilweise) zurückgefordert werden.
Dezentrale politische Parteien können über die obenstehende Schaltfläche einen Online-Antrag stellen.
Bitte überprüfen Sie vor Beginn des Antrags, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und alle unten aufgeführten Angaben zur Hand haben:
• Der Name oder die Abkürzung der Kandidatenliste, wie sie bei den letzten Wahlen oben auf der Kandidatenliste stand.
• Die Anzahl der Sitze, die der Kandidatenliste bei der Feststellung des Wahlergebnisses zugewiesen wurde.
• Die URL der Website der politischen Partei. Auf dieser Website müssen auch die relevanten Informationen über die dezentrale politische Partei veröffentlicht werden.
• Die Kontaktdaten der Kontaktperson für diesen Förderantrag.
• Die IBAN-Kontonummer und den Namen des Kontoinhabers, auf dessen Konto der Förderbetrag überwiesen werden kann.
Fügen Sie außerdem die folgenden Dokumente bei:
• Eine Kopie der Kandidatenliste, mit der an den letzten Wahlen teilgenommen wurde.
• Wenn der Antrag von einer Person eingereicht wird, die satzungsgemäß nicht befugt ist, die Organisation zu vertreten: eine Vollmacht, aus der hervorgeht, dass diese Person befugt ist, den Antrag im Namen der Organisation einzureichen.
• Bei einer gemeinsamen Kandidatenliste: eine von beiden juristischen Personen unterzeichnete Erklärung, in der festgelegt ist, wie viele volle Sitze jeder Partei für diesen Förderantrag zugerechnet werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle angeforderten Angaben und Anlagen vollständig sind. Ein unvollständiger Antrag kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags führen.
Sie erhalten innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags eine Mitteilung über unsere Entscheidung.
Die politische Partei erhält 982 € pro Sitz.
Sie beantragen einen Zuschuss, der sofort festgesetzt wird. Das bedeutet, dass Sie den Zuschussbetrag sofort erhalten und nach Ablauf des Förderjahres keinen gesonderten Antrag auf Festsetzung stellen müssen. Außerdem müssen Sie der Gemeinde keine Belege vorlegen.
Sie können selbst entscheiden, wie Sie den Zuschuss verwenden, solange das Geld für eine oder mehrere der in Artikel 5 der Förderrichtlinie genannten Aktivitäten verwendet wird.
Nach Ablauf des Förderjahres legen Sie Rechenschaft ab, indem Sie einen Finanzbericht und einen Tätigkeitsbericht auf der Website veröffentlichen. Die Fördermittel müssen vollständig innerhalb des Förderjahres, für das sie gewährt wurden, ausgegeben werden.