Zuschuss für das Ausstiegsprogramm für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (NOG)

Diese Förderregelung richtet sich an gemeinnützige Organisationen aus der Region Nord- und Ost-Gelderland (NOG), die das Ausstiegsprogramm für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter umsetzen möchten. Das Ausstiegsprogramm bietet Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern Unterstützung, die ihre Tätigkeit freiwillig beenden möchten.

 
Dauer

Anträge konnten bis zum 17. November gestellt werden und sind daher nun nicht mehr möglich.

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Um Anspruch auf eine Förderung zu haben, gelten folgende Bedingungen:

  • Sie sind eine gemeinnützige Organisation, die in der Region Nord- und Ost-Gelderland tätig ist.
  • Ihre Organisation verfügt über Erfahrung und Fachwissen in der Betreuung von Sexarbeitern.
  • Ihre Mitarbeiter, die das Programm durchführen, verfügen über eine einschlägige Ausbildung und Erfahrung in der Betreuung von Sexarbeitern. Auch Experten aus der Praxis dürfen mitwirken.
  • Ihre Organisation führt alle in der Regelung aufgeführten Tätigkeiten durch.
  • Ihre Organisation hält sich an die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung (DSGVO).
  • Sie müssen zweimal jährlich einen Fortschrittsbericht einreichen.

Sie melden Verdachtsfälle von Menschenhandel bei den zuständigen Stellen (wie Moviera oder AVIM).

Förderanträge können vom 3. November bis einschließlich 17. November 2025 gestellt werden.

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular oben auf dieser Seite. In diesem Formular werden Fragen gestellt, die zusammen den Aktionsplan bilden. Ein separates Dokument ist daher nicht erforderlich.

Im Formular werden unter anderem folgende Angaben abgefragt:

  • Die Zielgruppe der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und wie sie erreicht wird.
  • Die durchgeführten Aktivitäten.
  • Bisherige Erfahrungen und Zukunftspläne.
  • Ein Haushalt, in dem Kosten und Aktivitäten eindeutig miteinander verknüpft sind.

Die Anträge werden hinsichtlich Qualität, Erfahrung und Kosten geprüft. Wenn die Anzahl der Anträge das Budget übersteigt, wird die Förderung auf der Grundlage vorab festgelegter Kriterien aufgeteilt.

Sind Sie Sexarbeiterin und möchten Sie diese Tätigkeit aufgeben? Oder kennen Sie jemanden, der Hilfe sucht?

Das Ausstiegsprogramm bietet Unterstützung auf sichere und leicht zugängliche Weise. Wenden Sie sich bitte an die allgemeine Anlaufstelle der Gemeinde: Telefonnummer 14 055. Fragen Sie nach dem Ausstiegsprogramm für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Scharlachrote Schnur & Rebelz.

Die vollständige Förderregelung finden Sie unter Overheid.nl.