Freiwillige spielen eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben der Gemeinde Apeldoorn. Sie sind in den unterschiedlichsten Bereichen tätig und leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Gefüge der Gemeinde. Dazu gehören beispielsweise die Bekämpfung von Einsamkeit oder die zusätzliche Unterstützung von Jugendlichen und pflegenden Angehörigen. Aber auch ehrenamtliche Schuldnerberatung oder ganz praktische Hilfe, wie das Erledigen von Einkäufen für einen Nachbarn, der schlecht zu Fuß ist. Als Gemeinde unterstützen wir diese Formen der ehrenamtlichen Arbeit und möchten dies auch weiterhin tun. Mit der Förderregelung „Freiwilligenunterstützung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen“ setzen wir als Gemeinde dieses Ziel in die Tat um.
Die Förderregelung „Unterstützung von Freiwilligen und informeller Pflege“ ist Teil der allgemeinen Sozialleistungen der Gemeinde Apeldoorn. Das bedeutet, dass Aktivitäten, die diese Förderregelung in Anspruch nehmen möchten, für alle zugänglich und niederschwellig sein müssen. Aktivitäten dürfen daher nicht ausschließlich für eigene Mitglieder bestimmt sein. Die Aktivitäten müssen zu den Zielen der Förderregelung und des Wmo (Gesetz über soziale Unterstützung) beitragen.
Organisationen können Fördermittel für Aktivitäten beantragen, die durch ehrenamtliches Engagement dazu beitragen, dass Einwohner (weiterhin) am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Regelung zielt in erster Linie darauf ab, Einwohner in einer prekären Situation zu unterstützen. Hobby- und/oder Sportvereine fallen beispielsweise nicht unter diese Förderregelung.
Hier finden Sie alle Informationen zur Regelung, dazu, wie Sie diesen Zuschuss beantragen können, wichtige Dokumente sowie Hinweise dazu, wie Sie nach der Bewilligung den Antrag auf Rechnungslegung und Feststellung stellen können.
Die Förderregelung „Unterstützung von Freiwilligen und informeller Pflege“ wird alle drei Jahre für ein neues Antrags- und Vergabeverfahren geöffnet. In der Zwischenzeit ist es für neue Aktivitäten und Organisationen nicht möglich, einen Förderantrag im Rahmen dieser Förderregelung zu stellen.
Der Antragszeitraum für das Förderprogramm „Unterstützung für Freiwillige und pflegende Angehörige 2027–2029“ lief vom 3. März 2026 bis zum 28. April 2026.
Sollten sich während der Laufzeit Ihrer Förderung Änderungen ergeben, sind Sie verpflichtet, uns diese mitzuteilen. Dazu klicken Sie oben auf die Schaltfläche ‘Ändern/Bestätigen’.
Beispiele für Änderungen, die Sie melden müssen:
- eine Änderung der Leistungen
- Verzögerung bei der Umsetzung
- die Einstellung der Aktivitäten oder der Zusammenarbeit mit den Partnern, mit denen Sie diese Aktivitäten durchführen.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.
Die Gemeinde prüft, ob die Änderung Anlass gibt, den Bewilligungsbescheid anzupassen. In diesem Fall erhalten Sie einen Änderungsbescheid.
Wenn die Höhe der Ihnen im Rahmen dieser Förderregelung gewährten Förderung 35.000 € übersteigt, müssen Sie einen Antrag auf Festsetzung stellen.
Den Antrag auf Festsetzung des Zuschusses zusammen mit dem Abschlussbericht für das gesamte Kalenderjahr reichen Sie bitte bis zum 1. Mai des folgenden Kalenderjahres ein.
Verwenden Sie das Formular unter der Schaltfläche ‘Ändern/Festlegen’ sowie die folgenden Anhänge:
- Ein inhaltlicher Jahresbericht über die geförderten Aktivitäten
- Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zur finanziellen Rechenschaftslegung (PDF, 123 kB)
- Aktueller Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist genauso aufgebaut wie derjenige, der mit dem Förderantrag eingereicht wurde.
- Prüfungsbescheinigung bei einem Zuschuss von 200.000,00 € oder mehr
Der Prüfungsbericht enthält die Prüfung der finanziellen Rechenschaftslegung über die in dem Beschluss über die Gewährung der Beihilfe aufgeführten Leistungen und entspricht den Prüfprotokoll der Gemeinde Apeldoorn.
- Förderprogramm zur Unterstützung von Freiwilligen und pflegenden Angehörigen
- Wir bitten Sie, alle Anhänge wie folgt zu speichern: Art des Anhangs, Name der Einrichtung, Jahr (ohne Sonderzeichen).
- Wenn Sie ein Formular ausfüllen, speichern wir Ihre Eingaben zwischenspeichernd für Sie. Dies geschieht automatisch, sobald Sie über die Schaltfläche ‘Weiter’ zum nächsten Fragenblock wechseln.
- Sie können Ihren gesendeten oder zwischengespeicherten Antrag auf Ihrer ‘Eigene Unternehmensseite’ unter ‘Ihre Angelegenheiten’ auf mijnapeldoorn.nl einsehen (Anmeldung mit eHerkenning oder Benutzername/Passwort).
- Wir können Ihren Antrag erst dann ordnungsgemäß prüfen, wenn wir den Antrag und alle Anlagen von Ihnen erhalten haben. Die Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung wird 12 Wochen später getroffen.
Sie können einen Antrag auf Aufschub des Feststellungsantrags über das Formular unter der Schaltfläche ‘Ändern/Feststellen’ stellen.
Haben Sie Fragen zur Förderung? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter: subsidiebureau@apeldoorn.nl.